Wie viele Stücke sind enthalten?

Auf einer Verpackung, in der mehrere einzeln verpackte Süßigkeiten enthalten sind, ist neben der Gesamtnettofüllmenge auch die Gesamtzahl der Einzelpackungen anzugeben. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, welches unter anderem auf den Informationswert für den Verbraucher verweist. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist die Revision zugelassen (Az.: 6 A 10695/21.OVG).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OVG Rheinland-Pfalz .

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