3G-Kontrollen im Einzelhandel im ersten Landkreis Baden-Württembergs

Mit dem Landkreis Biberach ist aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Infektionen der erste Teil Baden-Württembergs in die Alarmstufe übergegangen. Damit verbunden sind auch Kontrollpflichten für den Einzelhandel. Kundinnen und Kunden müssen für den Besuch im Einzelhandel in der Alarmstufe geimpft, getestet (ein Antigen-Test ist ausreichend) oder genesen sein. Der Handel wird den 3G-Nachweis stichprobenartig kontrollieren. Selbiges gilt auch für die restlichen Landkreise Baden-Württembergs, sollte die Alarmstufe erreicht werden.

Um Kundinnen und Kunden aktiv auf die gültigen Corona-Regeln in der Warnstufe hinzuweisen, werden die Händlerinnen und Händler in Baden-Württemberg, etwa durch Aufsteller und Hinweise an Eingangstüren, auf die geltenden 3G-Regelungen in der Alarmstufe sowie auf die Höhe des drohenden Bußgeldes im Falle eines Verstoßes (Regelsatz 200€) aufmerksam machen.

„Unsere Händlerinnen und Händler zeigen mit den Kontrollen einmal mehr, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um der Corona-Pandemie ein Ende zu setzen. Der Einzelhandel war durch die hervorragenden Hygienekonzepte in den vergangenen eineinhalb Jahren zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie. Der Handel war und ist nach wie vor sicher. Unsere Kundinnen und Kunden können ohne Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im stationären Einzelhandel einkaufen. Gerne stehen wir der Landesregierung auch weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite“, ergänzte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW).

Über den Handelsverband Baden-Württemberg e.V.

Der Handelsverband Baden-Württemberg vertritt die politischen Interessen von über 40.000 Handelsunternehmen in Baden-Württemberg. Der Handel stellt den drittgrößten Wirtschaftszweig dar mit 500.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, ca. 18.000 Auszubildenden und einem Umsatz von ca. 90 Mrd. Euro.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Handelsverband Baden-Württemberg e.V.
Neue Weinsteige 44
70180 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 64864-0
Telefax: +49 (711) 6486424-34
http://www.badenwuerttemberg.einzelhandel.de/

Ansprechpartner:
Michael Heinle
Referent Public Affairs und Social Media
Telefon: +49 (711) 6486446
E-Mail: heinle@hv-bw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel