Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert

Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Der Zeitraum der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Dabei unterstützt die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten.

Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

Weiterhin können die erhöhten Leistungssätze (70/77% ab dem 4. Bezugsmonat bzw. 80/87% ab dem 7. Bezugsmonat) nach längeren Unterbrechungen der Kurzarbeit auch bei erneuten Arbeitsausfällen weitergewährt werden, wenn der erste Bezugsmonat der Kurzarbeit vor dem April 2021 liegt. Unternehmen, die von dieser Konstellation betroffen sind, werden in den nächsten Wochen von der Agentur für Arbeit Chemnitz angeschrieben.

Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die BA kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

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