Zum Genehmigungsverfahren der Tesla-Gigafactory

Die Brandenburger Naturschutzverbände NABU, Grüne Liga, Naturfreunde und BUND haben sich an das Landesumweltamt gewandt und beantragen, dass anstelle der vorgesehenen Online-Konsultation am 13. September 2021 ein Erörterungstermin zum Bau der Tesla-Gigafactory als Präsenzveranstaltung stattfindet.

Die Verbände halten die geplante Präsentation einer Synopse der eingereichten Einwendungen nicht für ausreichend und schlagen stattdessen vor, die Erörterung in der Stadthalle Erkner öffentlich bekannt zu geben und mittels vorheriger Anmeldung zu eruieren, wie viele Einwender*innen wirklich teilnehmen wollen. Dies könnte beispielsweise 3 Tage vor dem Termin per online-Formular o.ä. geschehen.

„Wir gehen nicht davon aus, dass die Zahl der teilnehmenden Einwender*innen die Kapazität der Stadthalle Erkner übersteigen wird. Gerade Berufstätigen wird aus zeitlichen Gründen, die Beteiligung schwer fallen. Zudem haben viele Bürger*innen ihren Unmut über diesen massiven Eingriff in Natur und Landschaft per Mustereinwendungen zum Ausdruck gebracht“, so Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg.

Erst wenn sich herausstelle, dass tatsächlich mehr Personen teilnehmen wollen, als die Stadthalle Erkner unter Einhaltung der Corona-Auflagen zulässt, und dies auch nicht unter Gliederung der Veranstaltung nach Sachthemen und entsprechend beschränkten Zutritt vermieden werden kann, wäre ein Ausweichen auf eine Online-Konsultation angezeigt.

Zur Begründung führt der von den Naturschutzverbänden beauftragte Rechtsanwalt Thorsten Deppner aus: „Der Sinn und Zweck des Erörterungstermins besteht gerade darin, eine Aussprache über gegensätzliche Positionen zu ermöglichen und dadurch die Informations- und Entscheidungsgrundlage der Genehmigungsbehörde zu verbreitern. Die Entscheidung, ob ein Erörterungstermin geboten ist, ist ja gefallen. Das Landesamt für Umwelt hat als Genehmigungsbehörde genügend Spielraum, über das WIE der Durchführung des Erörterungstermins zu befinden – und diesen so unter Beachtung des Gesundheitsschutzes zu ermöglichen.“

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