Apotheken schon jetzt auf flächendeckenden Start des E-Rezeptes im Januar 2022 vorbereitet

Deutschlands Apotheken sind bestens auf das elektronische Rezept vorbereitet. Mehr als 90 Prozent der Apotheken vor Ort sind schon jetzt mit den notwendigen Komponenten der Telematik-Infrastruktur (TI) ausgestattet – dazu zählen ein sicherer Router (Konnektor), die Institutionenkarte (SMC-B) und der Heilberufsausweis (HBA). Für die meisten Patientinnen und Patienten wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können. Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts brauchen Patientinnen und Patienten die bundeseinheitliche E-Rezept-App der gematik, ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie aber auch einen Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels erhalten und ebenso in der Apotheke einlösen. Schon im zweiten Halbjahr 2021 wird das E-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg von 120 Apotheken, 50 Arztpraxen sowie gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten getestet. Die Erkenntnisse aus der Testregion fließen in den bundesweiten Roll-Out zum Jahresende 2021 ein.

„Die Apothekerschaft begrüßt das E-Rezept. Jede Apotheke vor Ort wird ab 2022 auch online erreichbar und ansprechbar sein. Damit machen die Apotheken vor Ort neben dem physischen Kontakt ein zusätzliches Angebot“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Das E-Rezept erleichtert die Kommunikation mit der Apotheke. Es kann die Arzneimittelversorgung gerade auch in Kombination mit dem Botendienst der Apotheke vor Ort noch schneller und bequemer machen. Allerdings werden wir alle zusammen wachsam sein, damit bewährte Verbraucherschutznormen wie die freie Apothekenwahl der Patientinnen und Patienten und die strikte Trennung von Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln nicht unterlaufen werden.“ Overwiening weiter: „Die Menschen wissen derzeit noch sehr wenig über das E-Rezept. Deshalb werden wir in den nächsten Monaten viel Aufklärung leisten. Wir Apotheken vor Ort sorgen dafür, dass die apothekerliche Beratung zu und Versorgung mit Arzneimitteln auch mit dem E-Rezept verlässlich bleiben.“ Laut einer aktuellen Umfrage von KANTAR zum Tag der Apotheke wissen 95 Prozent der Deutschen nicht, dass das E-Rezept im nächsten Jahr eingeführt wird.

Mehr Informationen unter www.abda.de und www.daserezeptkommt.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Heidestraße 7
10557 Berlin
Telefon: +49 (30) 40004-134
Telefax: +49 (30) 40004-133
http://www.abda.de

Ansprechpartner:
Christian Splett
Referent Wirtschaftspresse
Telefon: +49 (30) 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.de
Dr. Reiner Kern
Pressesprecher
Telefon: +49 (170) 3383851
E-Mail: r.kern@abda.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel