Philologenverband erwartet von Bildungsministerin Karliczek und Familienministerin Giffey: „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona 2021/22“ basisnah gestalten und umsetzen!

Am Mittwoch beschließt das Bundeskabinett das gemeinsame Aktionsprogramm von Bildungs- und Familienministerium „Aufholen nach Corona 2021/22“. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt diesen Schritt. „Kaum etwas ist jetzt wichtiger, als Kinder und Jugendliche umgehend zu stärken und ihre Entwicklung sowohl in der Schule als auch außerschulisch zu fördern!“, erklärt die DPhV-Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. „Damit dies aber wirklich gelingt, erwartet der Deutsche Philologenverband, dass das Aktionsprogramm sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen und den Gegebenheiten vor Ort orientiert. Es muss situationsabhängig bei den Bedarfen der Schulen ansetzen und die Stärken des Föderalismus nutzen, um in den Ländern basisnahe Förderentscheidungen zu treffen. Wir erwarten deshalb von den Kultusministerien, dass dazu die Expertise der Schulen und Lehrkräfte vor Ort ebenso wie der Landesverbände des Philologenverbands genutzt wird. Nur so können wir sicherstellen, dass das Programm nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern für unsere Schüler auch wirklich Gutes bewirkt.“

Um adaptiv an die tatsächlichen Bedürfnisse und Bedarfe anknüpfen zu können, muss die Unterstützung für die schulische und außerschulische Bildungsarbeit landes- und schulspezifisch gestaltet werden. Es bedarf eines ebenso großen wie flexiblen Maßnahmenpakets, um nach dem Schuljahr 2021/22 wieder „normale“ Schuljahre gewährleisten zu können, stellt Lin-Klitzing klar. Die Verbandschefin: „In das Aktionsprogramm Aufholen nach Corona 2021/22“ gehören eben keine pauschalen, sondern flexible Maßnahmen, die gleichwohl orientiert sind an bestehenden Curricula und geltenden Zielen.“

Teile eines solchen Maßnahmenpakets, aus dem dann in den Ländern das jeweils Beste für die konkrete Situation ausgewählt wird, könnten sein: an die Lehrpläne angebundene Förder- und Unterrichtsangebote in kleineren Klassen, freie Lernzeiten in der Woche mit verlängerten schulischen Öffnungszeiten, Unterstützungsangebote durch Lehramtsstudierende oder zusätzliche Lernzeit in Schuljahren in einem Gymnasium mit zwei Geschwindigkeiten.  Außerdem spricht sich der DPhV für Ferienangebote mit zusätzlichem Personal in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern sowie für eine Einstellungsoffensive von vorhandenen Lehrkräften für die Schulen aus.

Skeptisch ist der Philologenverband hingegen, ob die zwei Milliarden Euro „Aktionsprogramm“ für einen echten „Zukunftspakt Bildung“ ausreichen. Gerade wenn Schüler länger in der Schule bleiben, unterrichtet, gefördert und betreut werden sollen, brauchen Lehrer und Schüler angemessene Schulräumlichkeiten, funktionierende und saubere Toiletten, Lüftungs- und Luftfiltersysteme und endlich den Ausbau von Breitband und einen standardisierten Datenschutz für Schulen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Philologenverband
Friedrichstr. 169/170
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 4081-6781
Telefax: +49 (30) 4081-6788
http://www.dphv.de

Ansprechpartner:
Karolina Pajdak
Deutscher Philologenverband
Telefon: +49 (30) 408167-89
Fax: +49 (30) 408167-88
Andrea Hennig
Sekretariat
Telefon: +49 (30) 408167-81
Fax: +49 (30) 408167-88
E-Mail: info@dphv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel