Vom Wohnzimmer auf die Straße

Hat man endlich die zu volle Wohnung entrümpelt, ist das Auto meistens gefüllt. Bücher und alte CDs bringt man dann zum Recyclinghof, sollte man keinen Interessenten kennen, der die Sachen haben möchte. Das geht aber nicht bei großen Möbelstücken, Fahrrädern oder Laminat, das nicht mehr gebraucht wird. Dafür ruft der Bundesbürger den Sperrmüll! Was zählt aber alles zum Sperrmüll? Darf ein Passant etwas aus dem Sperrmüll mitnehmen? Die ARAG Experten klären auf.

Der Sperrmüll kommt…
Sperrmüll ist kommunal geregelt: Jede Gemeinde macht ihre eigenen Regeln. Grundsätzlich hat man aber seinen Sperrmüll zu sortieren, da für die verschiedenen Materialien oft verschiedene Wagen im Einsatz sind. Holz, Metall, Kunststoff oder alte Matratzen etwa sollten daher deutlich getrennt abgestellt werden.

Was gehört zum Sperrmüll?
Jede Kommune definiert für sich, was zum Sperrmüll gehört und was nicht. Generell gelten folgende Sachen als Sperrmüll: Holz- oder Metallmöbel, Matratzen, Altholz, Metallschrott, Koffer, Teppiche und Textilien. Baumüll und -schutt, kleinere Abfälle, die auch in den Mülltonnen entsorgt werden können, Altkleider, Geschirr, Spielzeug, Grünabfälle, Chemikalien, Batterien, Öle, sonstige gefährliche Abfälle und Mineralien, wie Stein oder Marmor sind kein Sperrmüll und müssen über andere Wege entsorgt werden! Größere Elektrogeräte gehören nicht überall zum Sperrmüll, daher sollte man sich vor dem Abstellen beim zuständigen Entsorger oder der Kommune erkundigen.

Darf ich etwas mitnehmen?
Paragraph 958 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) legt fest, dass man sich herrenlose Dinge aneignen darf. Dadurch erwirbt man auch das Eigentum an der Sache. Doch obwohl es dem vorigen Besitzer in vielen Fällen herzlich egal sein mag, darf der Passant nicht einfach den heißbegehrten Retrostuhl mitgehen lassen. Das hat gleich zwei Gründe: Zum einen sieht der Sperrmüll vielleicht so aus, aber ist nicht ‚herrenlos‘. Der Müll ist vom Vorbesitzer zum Zwecke der Entsorgung der Müllabfuhr überlassen worden und diese ist somit rechtlich gesehen der neue Besitzer. Zum anderen, weil die Sortierung dadurch durcheinanderkommt. In vielen Kommunen ist das Mitgehenlassen von Sperrmüll eine Ordnungswidrigkeit, die eine Ermahnung oder Bußgelder nach sich ziehen kann. Sollte der Vorbesitzer nicht wollen, dass etwas mitgenommen wird (wie bei etwa Geschäftsakten), kann es sogar zu einer Anzeige kommen. Sollten Sie die eine Kommode doch unbedingt haben wollen, so fragen Sie lieber den Vorbesitzer! Problematischer sieht es allerdings aus, wenn man nicht aus rein privatem Interesse, sondern zu gewerblichen Zwecken Sperrmüll mitnimmt. Wer dies ohne Genehmigung tut, handelt in jedem Fall illegal!

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel