Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter – AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen
Das AG Bonn (Urt. v. 9.5.2018, Az. 111 C 136/17) hatte über einen Fall zu urteilen, in dem neben dem irrtümlichen Versand von Werbung die Problematik von in Signaturen enthaltener unerwünschter Werbung zum Tragen kam. Nach dem Urteil ist auch eine E-Mail mit Doppelcharakter aus zulässigem Inhalt und Signatur mit Werbeinhalten abmahnbar. Sachverhalt Ein TelekommunikationsunternehmenRead more about Unzulässige Werbung bei Doppelcharakter – AG Bonn zu Werbung in E-Mail-Signaturen[…]