Einen Gesundheitsschutz zweiter Klasse darf es für Vorschullehrkräfte nicht geben!

Die Senatsbeschlüsse der zusätzlichen Maßnahmen sehen für Kitas die Rückkehr zur erweiterten Notbetreuung vor und für Schulen die Testpflicht der Schülerinnen und Schüler bei Präsenzunterricht. Was das für Vorschullehrkräfte an den Hamburger Grundschulen bedeutet, konnte die GEW auf Nachfrage in der Schulbehörde klären: Die BSB informierte darüber, dass die Vorschulklassen bis auf weiteres, so wie die Jahrgangsstufen 1 – 4, im bisherigen Status verbleiben sollen. Das heißt, dass davon auszugehen ist, dass in der Vorschule weiterhin Wechselunterricht erteilt wird und eine Masken- und Testpflicht derzeit für die Kinder in der VSK nicht besteht.

„Die GEW reagiert mit starkem Unverständnis darauf, dass die Vorschulklassen nach wie vor von der Testpflicht ausgenommen werden. Viele Beschäftigte sind wegen der fehlenden Test- und Maskenpflicht sehr beunruhigt und fühlen sich vom Arbeitgeber im Regen stehen gelassen. Das hat die GEW der Behörde gegenüber deutlich kommuniziert. Wir fordern die Behörde auf, das schnell zu korrigieren. Einen Gesundheitsschutz zweiter Klasse darf es für Vorschullehrkräfte nicht geben!“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

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