Bundesrat verabschiedet Fristverlängerung für die Steuererklärung 2019

Mit dem Bundesratsbeschluss vom 12. Februar 2021 ist es amtlich: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 ist bis zum 31. August 2021 verlängert. Hierfür hatte sich die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) seit Monaten eingesetzt.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert: „Die dringend benötigte Entlastung stärkt unserem Berufsstand den Rücken. Denn wir Steuerberater*innen halten seit Monaten das Schiff auf Kurs und helfen u.a. mit der Beantragung der Corona-Hilfen maßgeblich dabei, die Wirtschaft über Wasser zu halten. Und das unter enormem Zeitdruck. Nun löst sich die angespannte Lage etwas und Steuerberater*innen können sich mit voller Kraft für ihre Mandant*innen und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.“

Allerdings birgt die neu gewonnene Zeit auch Tücken. Daher mahnt Schwab: „Ich appelliere an alle Berufsträger*innen, trotz Fristverlängerung die Steuererklärungen 2019 zeitnah abzugeben und nicht weiter aufzuschieben als unbedingt notwendig. Sonst laufen wir Gefahr, die darauffolgenden Steuererklärungen für 2020 wie eine große Bugwelle vor uns herzuschieben. Nun gilt es vorausschauend zu handeln und auch die eigenen Mandant*innen zu bitten, ihre Unterlagen für die Steuererklärung zeitnah einzureichen.“

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Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 99.000 Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater*innen und die Ausbildung des Nachwuchses.

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