Monopolistische Mangelverwaltung statt Aufbruch in die Sektorenkoppelung

Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt ein Modell der unangekündigten Markteingriffe durch das Netzmonopol vor: Der Stromverbrauch von flexiblen Stromverbrauchseinrichtungen wie Speichern, Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen, soll willkürlich vom Netzbetreiber begrenzt werden. „Bedarfsgerechte unterbrechungsfreie Stromversorgung war für Verbraucher bisher die Norm. Unangekündigte Unterbrechungen sollen der neue Standard werden“. Robert Busch betont: „Die neue Energiewirtschaft braucht die Verteilnetze als intelligente, marktliche Enabler und nicht als rückwärtsgerichtete Zwangsbewirtschafter.“

Schon das unmögliche Verfahren mittels Bekanntgabe des Entwurfs am 22.12. und der kurzen Stellungnahmefrist über die Weihnachtszeit lies nichts Gutes erwarten. Diese Vorahnung wurde nicht enttäuscht. Robert Busch stellt fest: „Der Referentenentwurf zum „Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz“ ist nahezu vollständig misslungen. Es ist geradezu ein „Steuerungs-Verhinderungs-Gesetz“.

Der Gesetzentwurf

  • schädigt die Verbraucher, indem er die Strompreise für den sicheren unterbrechungsfreien Strombezug zum Teil verfünffacht
  • schädigt die Energiewende, indem er die wettbewerbliche Flexibilisierung abwürgt
  • schädigt die Verkehrswende, indem er den ladewilligen Autofahrern ein „Ja – nein – vielleicht“ entgegenhält.

Robert Busch erklärt dazu: „Der Gesetzentwurf ist völlig ungeeignet, die in seiner eigenen Begründung angeführten Ziele zu erreichen. Diese sind eine stärkere Ausrichtung der Nachfrage an das volatile Dargebot der erneuerbaren Energien, den marktorientierten Einsatz von Flexibilität zu ermöglichen, zu fördern und den Netzausbau auf ein volkswirtschaftlich effizientes Maß zu begrenzen ohne unnötig Beeinträchtigungen der Verbraucher einzuführen“.

Die noch im Weiss- und Grünbuch aus demselben Hause vorgesehene wettbewerbliche Flexibilisierung und den als günstiger angesehenen Netzausbau werden in ihr Gegenteil verkehrt. Marktliche Flexibilität wird nachrangig geradezu als störend behandelt. Das Kuriose daran ist: Obwohl auch aus Netzbetreiberkreisen bekundet wird, dass die Elektromobilität bis auf weiteres keine Probleme im Verteilnetz machen wird, zieht der Entwurf hier eine von niemandem verlangte Panikbremse ein, die bei den Verbrauchern, der modernen Autoindustrie und der neuen flexiblen Energiewirtschaft massive Kollateralschäden verursacht.

Erreicht wird allein eine Begrenzung der Netzlast. Dieser Zustand ist dazu auf Dauer angelegt. Denn die Netzbetreiber werden hinsichtlich des notwendigen Netzausbaus weder ausreichend verpflichtet, diesen zeitnah auszuführen, noch zu zu konkreten Schritten zur Einführung von Systemen zur Erfassung des Netzzustands. Im Detail enthält der Gesetzentwurf eine Vielzahl von extrem problematischen Regelungen zu Lasten der Kunden, Marktakteure und Investoren in die Energiewende. Dazu kommen handwerkliche Fehler und viele offene Fragen, die der bne in seiner Stellungnahme an das BMWi näher erläutert, wenngleich eine Nachbesserung hier kaum erfolgversprechend scheint.

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