TVB begrüßt politischen Einsatz für mehr Tierschutz bei Tierversuchen

Es knirscht im Gebälk des Berliner Senats – aufgrund eines heftigen Streits um Tierversuche. Der in Berlin für Tierschutz zuständige Senator Dr. Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) bemüht sich, den Tierschutz in der Tierversuchskommission stärker zu verankern. Für diesen Einsatz wird er jedoch von Wissenschaftsvertreter*innen heftig angefeindet.

Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) begrüßt hingegen ausdrücklich das Engagement von Senator Behrendt mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag. Denn: Die rot-rot-grüne Koalition hat vereinbart, Tierversuche in Berlin auf ein unerlässliches Maß zu reduzieren sowie Berlin zur Forschungshauptstadt der Alternativmethoden zu machen. Der ewige Vorwand, dass Tierschutzfortschritte einen Impfstoff gegen Corona verhindern, ist nicht haltbar und populistische Rhetorik.

Eva Rönspieß, stellvertretende Vorsitzende des TVB, erklärt: „Es lohnt der Blick ins Tierschutzgesetz. Paragraph 8 besagt, dass ein Tierversuch zu genehmigen ist, wenn bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ist die Tür für Forschende schon geöffnet und die Genehmigung nur einen Katzensprung entfernt.“ Dazu weiter: „Es gibt in Berlin sehr wenige inhaltliche Ablehnungen. Das lässt sich auf grobe inhaltliche Schnitzer der Forschenden zurückführen und nicht auf irgendwelche Tierschutzgedanken. Forscher*innen, die den Schutz der Tiere nicht ernst nehmen, haben die Forschungsfreiheit nicht verdient.“

Zum Hintergrund: Für die Genehmigung von Tierversuchen ist das entsprechende Referat im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zuständig. An diese Abteilung ist die Tierversuchskommission angegliedert. Der ganze Bereich unterliegt ferner der Fachaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung unter Senator Behrendt.

Die Einbeziehung der TVK ist laut Gesetz bei der Genehmigung von Tierversuchen vorgeschrieben. Ferner regelt die Tierschutzversuchstierverordnung, welche Expertise die Mitglieder der Kommission vorweisen müssen sowie deren Besetzung. In Berlin wird die Kommission erstmals auf Drängen der zuständigen Senatsverwaltung auf dem Papier paritätisch mit Wissenschaftler*innen und Tierschützer*innen besetzt. Vorher war dies nicht der Fall. Wie sich herausgestellt hat, haben sich allerdings auch solche Tierschützer*innen als Mitglieder in die Tierversuchskommission berufen lassen, die gleichzeitig ihr Geld mit Tierversuchen verdienen. Dass der Senat deshalb zusätzliche, von der Tierversuchsforschung unabhängige Tierschützer*innen beruft, ist lediglich der faire Ausgleich des ansonsten bestehenden Ungleichgewichts zum Nachteil des Tierschutzes.  

Über den Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.

Der Tierschutzverein für Berlin, finanziert fast ausschließlich durch Spenden, Nachlässe und Mitgliedsbeiträge, betreibt im Berliner Stadtteil Falkenberg das größte und modernste Tierheim Europas. Auf einer Fläche von mehr als 16 Hektar versorgt der 1841 gegründete Verein jeden Tag etwa 1.300 Tiere.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corporation e.V.
Hausvaterweg 39
13057 Berlin (Lichtenberg)
Telefon: +49 (30) 76888-0
Telefax: +49 (30) 76888-150
http://www.tierschutz-berlin.de

Ansprechpartner:
Beate Kaminski
Telefon: +49 (30) 76888115
E-Mail: presse@tierschutz-berlin.de
Annette Rost
Telefon: +49 (30) 76888-113
E-Mail: annette.rost@tierschutz-berlin.de
Julia Sassenberg
Presse und Kommunikation
Telefon: +49 (30) 76888-114
E-Mail: presse@tierschutz-berlin.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel