Patienten sind bei Zahnarztbesuchen gut geschützt

  • Nochmals verstärkte Hygienemaßnahmen sorgen für Schutz von Patienten, Fachpersonal und Zahnärzten
  • Notwendige Behandlungen und Prophylaxe sollten wahrgenommen werden; eine gute Mundgesundheit stärkt das Immunsystem
  • Für die Notfallversorgung von SARS-CoV-2-infizierten Patienten stehen das UKSH und Schwerpunktpraxen zur Verfügung

Auch während des zweiten Lockdowns ab November sind die Zahnärzte in Schleswig-Holstein weiterhin für die Patienten da. „Der Umgang mit der Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung. Doch Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohen Hygienestandards und wir haben seit dem ersten Lockdown im März unsere Maßnahmen zum Schutz der Patienten nochmals verstärkt. Daher brauchen Patienten keinerlei Bedenken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht“, erklärt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein.

Vor der Behandlung wird darauf geachtet, dass Wartezeiten so kurz wie möglich sind und im Wartezimmer ausreichender Sicherheitsabstand besteht. Nach jeder Behandlung werden alle Oberflächen sorgfältig desinfiziert, alle Instrumente hygienisch aufbereitet bzw. sterilisiert und für jeden Patienten frisch aufgelegt. Darüber hinaus haben die Zahnärzte ihre Behandlungstechnik angepasst: So wird die Entstehung von Aerosolen dadurch vermieden, dass eine leistungsstarke Absaugtechnik benutzt wird. Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde hat im September eine Leitlinie* mit Handlungsempfehlungen für alle Zahnärzte veröffentlicht, die die ohnehin geltenden hohen Hygienestandards noch einmal erhöhen. Bisher ist offiziell kein Fall bekannt, dass sich eine Patientin oder ein Patient in einer Zahnarztpraxis mit dem SARS CoV-2-Virus angesteckt hat

Der Kammerpräsident bittet Patienten, Termine daher nicht einfach abzusagen, sondern sich mit der Zahnarztpraxis abzustimmen. Dann werde gemeinsam entschieden, ob eine Behandlung, zum Beispiel für Risikopatienten, ohne Gesundheitseinbuße verschoben werden kann. So könne bei Patienten eine Zahnreinigung zur Entfernung von Raucherbelägen auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) bei Patienten mit einer Parodontitis dürfe dagegen nicht ohne weiteres verschoben werden. In diesen Fällen handelt es sich um eine Erhaltungstherapie. Diese Zahnbetterkrankung bricht sofort wieder auf, wenn nicht regelmäßig der Biofilm entfernt wird. „Wer in diesem Sinne für eine gute Mundgesundheit sorgt, stärkt das Immunsystem und verhindert Auswirkungen auf Allgemeinerkrankungen“, sagt Kammerpräsident Brandt.

Die Notfallversorgung von SARS-CoV-2-infizierten Patienten oder begründeten Verdachtsfällen (bis zur Abklärung) oder unter Quarantäne stehenden Personen übernehmen in Schleswig-Holstein die Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie am UKSH Campus Kiel (für alle zahnmedizinischen Notfälle), die Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie am UKSH Campus Lübeck (nur chirurgische Notfälle) sowie fünf Schwerpunkt-Praxen in Bad Bramstedt, Itzehoe, Kiel, Lübeck und Norderstedt. Die Anmeldungen dafür laufen über die jeweilige Zahnarztpraxis. „Mit all diesen Maßnahmen gewährleisten wir eine sichere zahnärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein“, so Brandt.

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