Corona: Weltweit rund 2 Millionen Infizierte im Gesundheitswesen

Ein Bericht des International Council of Nurses (ICN) zeigt die Gefährdung von Mitarbeitenden im Gesundheitswesen. Allein beim Pflegepersonal sind schon über 1.000 Todesfälle durch COVID-19 in 44 Ländern zu betrauern. Der Schutz beruflich Pflegender muss Priorität haben, fordert auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

Kurz vor dem Welttag der Patientensicherheit, der in diesem Jahr unter dem Motto „Schutz des Gesundheitspersonals ist Patientenschutz“ steht, veröffentlicht der ICN den Bericht zu COVID-19-Infektionen im Gesundheitswesen. Die klare Botschaft ist: Die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen und insbesondere beruflich Pflegende tragen ein erhöhtes Infektionsrisiko, sie werden oft nicht hinreichend geschützt, sind in vielen Fällen Gewalt und Diskriminierung aufgrund ihrer Tätigkeit ausgesetzt und in weniger als der Hälfte der befragten Länder wird COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt.

Gerade im Falle von COVID-19 liegt auf der Hand, dass ein mangelnder Schutz des Pflegepersonals eine Gefährdung für Pflegebedürftige, Patientinnen und Patienten bedeutet. „ICN-Geschäftsführer Howard Catton hat Recht, wenn er sagt, dass Regierungen einen Fehler machen, wenn sie die Gesundheit des Personals im Gesundheitswesen riskieren, denn damit riskieren sie zugleich die Gesundheit der Patientinnen und Patienten“, so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK.

Anlässlich des Welttages der Patientensicherheit schließt sich der DBfK den Forderungen des internationalen Dachverbands an: „Der Report macht deutlich, dass der Schutz der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen politisch Priorität haben muss“, so Bienstein. „Wir brauchen eine gute und einheitliche Datenerhebung der Infektionen, Erkrankungen und Todesfälle im Gesundheitswesen. Die persönliche Schutzausrüstung, Schulungen zum Infektionsschutz und eine Teststrategie für das Personal müssen etabliert werden und COVID-19 sollte weltweit als Berufskrankheit anerkannt werden. Denn: Nur wenn wir beruflich Pflegenden geschützt werden, können wir Menschen mit Pflegebedarf sicher versorgen und schützen.“

Der DBfK ist deutsches Mitglied des International Council of Nurses (ICN).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DBfK Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 219157-0
Telefax: +49 (30) 219157-77
http://www.dbfk.de/

Ansprechpartner:
Anja-Kathrin Hild
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2191570
Fax: +49 (30) 21915777
E-Mail: hild@dbfk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel