„Schluss mit dem ökologischen Raubbau!“ – BUND fordert Zurückweisung des K+S Antrags zur Salzeinleitung in die Werra

Der BUND Thüringen fordert die Zurückweisung des K+S Antrags zur Salzeinleitung in die Werra. „Der ökologische Raubbau durch K+S muss endlich aufhören“, erklärt Ron Hoffmann, Vorsitzender des BUND Thüringen. Der BUND bewertet den Antrag als Widerspruch zu dem vom K+S Vorstandsvorsitzenden Dr. Burkhard Lohr angekündigten „Umweltfrieden“. „Der Antrag ist kein Einstieg in den Umweltfrieden, sondern die Fortsetzung des Kriegszustandes für die Fische und die gesamte Lebenswelt des Flusses“, so Hoffmann weiter.

Heute endet die Einwendungsfrist im Verfahren zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Kalibergbau. Die BUND Landesverbände an Werra und Weser haben beim Regierungspräsidium Kassel fristgerecht eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben, in dem sie aufzeigen, warum der Antrag von K+S nicht genehmigungsfähig ist. K+S drohe laut BUND nun durch eigenes Verschulden ein neuerlicher Betriebsstillstand. Die bestehende Genehmigung laufe zum 31.12.2020 aus.

Den von K+S gestellten Antrag bewertet der BUND als Provokation. Hoffmann: „Wird der Antrag genehmigt, würde die Salzeinleitung bis 2027 nahezu unverändert fortgesetzt. Der im ‚Bewirtschaftungsplan Salz‘ von 2016 enthaltene Kompromiss zwischen einem ‚Weiter so‘ und der vom BUND geforderten ‚Kaliproduktion ohne Salzeinleitung‘ würde kurzerhand aufgekündigt.“ Der Antrag widerspreche auch dem zwischen K+S und der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz 2014 vereinbarten „Vier-Phasen-Plan“, in dem das Unternehmen eine deutliche Absenkung der Grenzwerte zur Einleitung nach 2021 zugesagt hatte.

Hoffmann: „Der Antrag provoziert einen unausweichlichen Verstoß gegen die EU-Wasserrahmen-Richtlinie, so dass die EU erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen müsste.“ Der Verband erinnert daran, dass die EU-Kommission wegen der unhaltbaren Zustände in der Vergangenheit bereits ein solches Verfahren eingeleitet hatte. Im letzten Jahr hatte die Kommission das Verfahren nur unter der Bedingung eingestellt, dass die im „Bewirtschaftungsplan Salz“ von Deutschland zugesagten Verbesserungsmaßnehmen durchgeführt und die Grenzwerte schrittweise abgesenkt werden.

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