Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei
Überhöhte Geschwindigkeit lässt sich nicht mit einer stark blutenden Fingerverletzung rechtfertigen. Dies gilt auch dann nicht, wenn ein Ehemann nicht auf den Rettungswagen wartet und seine Frau selbst zur Klinik bringt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 22. März 2020 (AZ: 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19).Read more about Blutender Finger ist keine Ausrede für Raserei[…]
