Intensivpflege: Uneingeschränkte Wahlfreiheit nicht gesichert

„Vieles ist besser geworden, manches bedarf im Interesse der Pflegebedürftigen aber noch dringend der Nachbesserung”, sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), anlässlich der morgigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum überarbeiteten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG).  

Der bpa begrüße, dass nach allseitiger Kritik die Wahlfreiheit der Versicherten in Bezug auf den Leistungserbringer doch wieder gewährleistet werden solle, so Meurer. Der bpa-Präsident: „Da die Versorgung am gewünschten Leistungsort jedoch von der Prüfung durch die Krankenkassen abhängt, ist die uneingeschränkte Wahlfreiheit nach wie vor nicht gesichert.”

Dass Fachärzte künftig ausdrücklich die Entwöhnungspotenziale von Intensivpatienten vor Verordnung der Leistung erheben sollen und eine strukturierte Überleitung aus dem Krankenhaus unter Nutzung von Maßnahmen zur Beatmungsentwöhnung erfolgen soll, ist aus Sicht des bpa überfällig. Begrüßt wird auch die medizinische Diagnostik durch Fachärzte sowie die Erstellung von Prognosen und Behandlungsplänen, die auf eine vollständige Entwöhnung von Fremdbeatmung oder ein Leben des Patienten ohne Tracheostoma setzen.

„Wie dies allerdings angesichts eines erheblichen Facharztmangels umgesetzt werden soll, bleibt offen”, kritisiert Meurer. Deshalb werde es auch weiterhin regelhaft zu Verordnungen durch Hausärzte kommen. Weaningzentren seien jedoch gegenwärtig weder ausreichend noch flächendeckend vorhanden.

Hier regt der bpa an, eine stärkere Einbindung der Pflegefachkräfte in die fachärztliche Therapie nach Beendigung der akutmedizinischen Versorgung im Gesetz festzuschreiben. Telemedizin/Telepflege in Form von Televisiten ermögliche Weaning durch Fachpflegekräfte unter ärztlicher Aufsicht – wie im Krankenhaus. „So ließen sich Versorgungsengpässe beheben, eine Aufwertung des Pflegeberufes erzielen und Ressourcen sparen”, erläutert der bpa-Präsident.

„Wir begrüßen, dass neben beatmeten Patienten auch Bewohner der sogenannten Reha Phase F und ihre Angehörigen finanziell dauerhaft entlastet werden. Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen sorgt dafür, dass die Entscheidung für eine Einrichtung nicht vom Geldbeutel bestimmt wird“, so Meurer. „Für Pflegebedürftige, die im Heim versorgt werden, darf eine Besserung des Gesundheitsstatus aber nicht zu einer gravierenden finanziellen Belastung führen.“

Über den bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.

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