VÖB begrüßt Kommissionsvorschläge zu kurzfristigen Anpassungen der EU-Bankenverordnung (CRR)

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt die Initiative des Vize-Präsidenten der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, die EU-Bankenverordnung (CRR) kurzfristig anzupassen, um die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Real- und Kreditwirtschaft abzuschwächen. Dazu erklärt Iris Bethge-Krauß, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB:

"Die Vorschläge der EU-Kommission werden zu Erleichterungen bei den Banken führen. Dies gilt insbesondere für den Vorschlag, die Anwendung des überarbeiteten Unterstützungsfaktors für Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie des Faktors für Infrastrukturfinanzierungen vorzuziehen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen müssen jedoch durch weitere CRR-Änderungen ergänzt werden, die den bekannten krisenverstärkenden Auswirkungen bankaufsichtlicher Regelungen wirksam Einhalt gebieten. Es muss vor allem sichergestellt werden, dass die Banken gesunden Unternehmen in der Krise nicht eine schlechtere Bonitätsbewertung zuweisen müssen oder diese sogar als ausgefallen ansehen. Dies könnte sonst dazu führen, dass sich die Eigenkapitalanforderungen für Kredite an solchen Unternehmen dramatisch erhöhen und somit die Spielräume der Banken zur Vergabe von Krediten massiv einschränken.

Nicht zuletzt ist es dringend geboten, sich bei sämtlichen zu ergreifenden Erleichterungen auch über mögliche Ausstiegsszenarien Gedanken zu machen. Es ist zu erwarten, dass die Banken aus der Corona-Krise mit mehr Problemkrediten und einer schwächeren Liquiditätsausstattung hervorgehen werden. Um einen wirtschaftlichen "Rebound” zu vermeiden, müssten die Banken beim Abbau der krisenbedingten Folgen unterstützt werden. Insbesondere dürfe der normale regulatorische Rahmen nicht ohne angemessene Übergangfristen wiedereingeführt werden."

Dies bedeutet laut Bethge-Krauß auch, dass künftige regulatorische Großprojekte auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Sie weist in diesem Zusammenhang vor allem darauf hin, dass die neuen Regelungen von "Basel IV" – trotz der unlängst beschlossenen Verschiebung um ein Jahr – die Banken voraussichtlich in der Phase nach der Corona-Krise treffen würden. "Insbesondere die mit dem Baseler Output-Floor verbundenen massiven Kapitalerhöhungen könnten dann dazu führen, dass sich die Wiedergenesung der Realwirtschaft dramatisch verzögert oder sogar die Konjunktur erneut kippt", bekräftigt die VÖB-Hauptgeschäftsführerin.

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