Auszubildende in den Pflegeberufen schützen

Die ersten Ausbildungsgänge nach dem Pflegeberufegesetz sind gestartet. Bundesweit zeichnen sich schon seit Wochen große Unterschiede in der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung in den Ländern ab. Trotz der Corona-Pandemie weist der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) deutlich auf die Verantwortung aller beteiligten Ausbildungspartner hin.

„Die Pflegeschulen in den Ländern sind seit Mitte März geschlossen. Der Umstand, dass jetzt Träger der praktischen Ausbildung die Auszubildenden ohne ausreichende Kompetenzen in der Praxis – und Ausbildungseinsteiger ganz ohne theoretische Grundlagen – einsetzen, gefährdet die Auszubildenden, die Patienten und  Pflegebedürftigen.“ Darauf hat heute in Berlin DPR-Präsident Franz Wagner hingewiesen.

„Eine Überforderung der neuen Auszubildenden und Studierenden muss unbedingt verhindert werden. Um keine Ausbildungsabbrüche zu provozieren, müssen die Lernenden und Studierenden ausreichend in die Praxis eingeführt und begleitet werden.

Von daher dürfen Auszubildende nur dort eingesetzt werden, wo ausreichend Praxisanleiter zur Verfügung stehen. Diese müssen die Lernenden – auch unter der Besonderheit der Gefährdung durch COVID-19 – zeitlich und inhaltlich gut anleiten können.“

Weiter fordert der Deutsche Pflegerat, dass die Pflegeschulen stärker in die Umsetzung von digitalen Infrastrukturen, E-Learning-Angeboten und in die dafür notwendige Ausstattung investieren. Wagner weiter: „Diese Investitionsmaßnahmen müssen durch die Länder unterstützt werden. Mittel aus den Länderhaushalten und dem Digitalpakt des Bundes müssen schnell und unkompliziert ohne lange Antragsverfahren von den Schulen abgerufen werden können“.

„Den Auszubildenden dürfen unter der Corona-Pandemie keine Nachteile entstehen“, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats weiter. „Die Länder müssen in der Anrechnung der theoretischen und praktischen Stunden pragmatisch und flexibel agieren. Der Ausbildungserfolg darf genauso wenig gefährdet sein, wie die Qualität des Abschlusses.

Wir müssen unsere Auszubildenden und Studierenden schützen und unterstützen. Das verlangt einen besonnenen Umgang in der Krisenzeit. Zudem muss gelten: Die Auszubildenden sind nicht dafür da, um die bereits vor der Corona-Pandemie dagewesenen großen Löcher in der Leistungserbringung zu stopfen“.

 

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Dr. h.c. Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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