Elterngeld nur bei Wohnsitz in Deutschland

Elterngeld wird Personen gewährt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darüber hinaus können laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Personen anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt werden, beziehungsweise bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind (Az.: L 5 EG 9/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSG Hessen.
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