Vorhofflimmern: Operation steht an – wann Gerinnungshemmer wegen Blutungsrisiko absetzen?

Etwa 1,8 Millionen Patienten mit Vorhofflimmern leben in Deutschland. Zum Schutz vor Embolien und Schlaganfällen werden die meisten von ihnen mit einem Gerinnungshemmer behandelt. Bei der häufigsten Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern schlägt das Herz unregelmäßig, so dass sich Blutgerinnsel im Herzen bilden, die vom Blutstrom mitgerissen zu einem Schlaganfall führen können. Gerinnungshemmer („Blutverdünner“) senken das Embolierisiko, erhöhen aber zugleich die Gefahr von Blutungen. Stehen Eingriffe mit Blutungsrisiken wie z. B. eine Zahnarztbehandlung, eine Magen- oder Darmspiegelung oder eine Operation an, muss die Gerinnungshemmung unterbrochen und das Medikament für kurze Zeit abgesetzt werden. Das Blutungsrisiko variiert je nach Art des Eingriffs von einem sehr niedrigen Blutungsrisiko (z. B. medizinische Zahnreinigung) bis hin zum hohen Risiko (z. B. größere Operationen wie Bandscheiben-OP, große Herz- oder Lungenoperationen).

Offene Fragen an den Arzt vor dem Eingriff klären

„Die Ärzte müssen bei der Frage, wie lange die Gerinnungshemmung zu unterbrechen ist, das Risiko für Blutungen gegen das Risiko eines Schlaganfalls abwägen. Das führt bei vielen Patienten zu großer Verunsicherung“, berichtet Herzspezialist PD Dr. med. Gerian Grönefeld vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung im neuen Experten-Ratgeber „Herz außer Takt: Vorhofflimmern“, der kostenfrei unter www.herzstiftung.de oder per Tel. unter 069 955128400 angefordert werden kann. Der Ratgeber geht auf häufige Fragen ein, die sich Betroffene vor dem Eingriff stellen: Wie lange vor einem Eingriff muss ein Gerinnungshemmer abgesetzt werden? Welcher Arzt (Hausarzt und/oder Spezialist) entscheidet darüber? Welches Risiko muss man bei einer Unterbrechung in Kauf nehmen? Neue direkte orale Gerinnungshemmer (kurz NOAK*): Warum erleichtern sie eine Unterbrechung für nur wenige Tage und so auch die Planung einer Operation, im Unterschied zu den alten Gerinnungshemmern Marcumar/Falithrom?

Wie lange pausieren? Absprache zwischen Hausarzt und Spezialist wichtig

Bei größeren Eingriffen ist die Absprache zwischen dem Spezialisten, der den Eingriff durchführt, und dem Hausarzt, Internisten oder Kardiologen des Patienten besonders wichtig. „Naturgemäß hat der Zahnarzt, Gynäkologe, Urologe wie auch der Magen-Darm-Spezialist immer vorrangig die Risiken seiner Untersuchung oder Operation im Blick. Die Vorgeschichte des Patienten kennt aber der behandelnde Hausarzt, Kardiologe oder Internist besser. Er weiß, welche Risiken ein Unterbrechen der Gerinnungshemmung mit sich bringt“, berichtet PD Grönefeld, Leiter der I. Medizinischen Abteilung – Kardiologie der Asklepios Klinik Barmbek in Hamburg. „Patienten können aber auch selber schon zusätzliche Blutungsrisiken reduzieren, wenn sie darauf achten, den Blutdruck gut einzustellen, auf größere Mengen Alkohol zu verzichten und eine unkritische Einnahme von Schmerz- und Rheumamitteln möglichst zu vermeiden.“

Mit dem Notfallausweis Komplikationen vermeiden

Gleich ob Zahnarzt, Augenarzt oder Hausarzt – die Ärzte müssen immer wissen, dass der Patient einen Gerinnungshemmer einnimmt und wie hoch die verordnete Dosis ist. Dabei kann für die Dokumentation dieser Angaben ein handlicher Notfallausweis helfen, wie ihn die Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/… kostenfrei anbietet. „Schon wenn der Eingriff geplant wird, sollte der Patient dem behandelnden Arzt diesen Ausweis zeigen, damit der rechtzeitig entscheiden kann, ob und wie lange der Gerinnungshemmer abgesetzt werden muss.“

*NOAK: Nicht-Vitamin-K-basierte orale Antikoagulanzien

Der Ratgeber „Herz außer Takt: Vorhofflimmern“ der Deutschen Herzstiftung informiert über Ursachen, aktuelle Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten des Vorhofflimmerns sowie über die Gerinnungshemmung. Der Band (136 S.), verfasst von renommierten Herzspezialisten, ist kostenfrei erhältlich unter www.herzstiftung.de, per Tel. unter 069 955128400, E-Mail: bestellung@herzstiftung.de

Der Notfallausweis der Herzstiftung kann kostenfrei angefordert werden unter www.herzstiftung.de/… oder per

Tel. unter 069 955128400 und per E-Mail unter bestellung@herzstiftung.de (Stichwort: Notfallausweis).

 

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