TÜV SÜD prüft Offshore-Windpark Butendiek

Im Auftrag der OWP Butendiek GmbH & Co. KG führt TÜV SÜD die wiederkehrenden Prüfungen im Offshore-Windpark Butendiek durch. Der Windpark mit 80 Anlagen und einer Gesamtleistung von 288 Megawatt liegt 32 Kilometer westlich von Sylt in der Nordsee. Die wiederkehrenden Prüfungen erfolgen nach den Vorgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Der Offshore-Windpark Butendiek wurde im August 2015 in Betrieb genommen. Im Auftrag der OWP Butendiek GmbH & Co. KG führt TÜV SÜD als Prüfbeauftrager und Prüfsachverständiger die wiederkehrenden Prüfungen der Rotor-Gondel-Baugruppe, der Tragstrukturen und der Umspannstation auf Basis des BSH Standards Konstruktion durch. „Im Verlauf von vier Betriebsjahren müssen laut BSH alle Windenergieanlagen eines Offshore-Windparks geprüft werden“, sagt Timo Brenneisen, Gruppenleiter Offshore Inspektionen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH in Hamburg. „In diesem Jahr haben wir bereits 40 Anlagen geprüft, die Prüfung der verbleibenden 40 Anlagen steht im Jahr 2018 an.“ Mit ihren wiederkehrenden Prüfungen auf Basis des BSH Standards leisten die TÜV SÜD-Sachverständigen einen wichtigen Beitrag für den sicheren und zuverlässigen Betrieb von Offshore-Windparks und die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das deutsche Stromnetz.

Ganzheitliche Offshore-Inspektionen senken Kosten

TÜV SÜD verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Zertifizierung von Windparks, Windenergie­anlagen und Komponenten im Offshore-Bereich. „Bei unseren Inspektionsleistungen verfolgen wir ein ganzheitliches Konzept“, erklärt Alexander Heitmann, Leiter der Abteilung Offshore Windenergie von TÜV SÜD Industrie Service. „Dadurch können wir effiziente und kostenoptimierte Prüfungen anbieten und zu weiteren Kostensenkungen bei erneuerbaren Energien und speziell der Offshore-Windenergie beitragen.“ Die Inspektionsleistungen von TÜV SÜD für die Offshore-Windenergie umfassen unter anderem Prüfungen als Prüfbeauftragter und Prüfsachverständiger BSH, Prüfungen der fachgerechten Kennzeichnung von Offshore-Windenergie­anlagen nach den Rahmenvorgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), Prüfungen von Arbeitsmitteln wie Aufzügen, Kranen, Leitern oder Anschlagpunkten nach einschlägigen deutschen Regelwerken sowie Schadensanalysen und Schadensgutachten. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.tuev-sued.de/windenergie.

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