Verwaltungsgericht Stuttgart entscheidet über Klage gegen Luftreinhalteplan

Das Handwerk der Region Stuttgart wertet das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans weiterhin als unsägliche Hängepartie. „Auch nach dem Urteil ist nicht klar, welche Fahrzeuge ab 1.1.2018 nach Stuttgart einfahren dürfen“, kommentiert Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, die Situation. Für Unternehmen sei das eine unzumutbare Situation. „Tägliche erreichen uns Anrufe von Betrieben, die seit Monaten Investitionen in ihren Fuhrpark zurückstellen müssen, weil es keine Rechtssicherheit gibt. Alle sind wegen der unklaren Situation stark verunsichert.“ Deshalb fordere das Handwerk endlich Planungssicherheit.

Nach wie vor verlasse sich das Handwerk, so Thomas Hoefling, auf die Zusagen der Repräsentanten des Verkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums, dass Handwerker auch zukünftig in die Stadt fahren dürfen. Hoefling: „Wir brauchen die Ausnahmen für den handwerklichen Wirtschaftsverkehr, sonst bleiben ab Januar Aufzüge stecken, Baustellen leer und Heizungen können auch nicht repariert werden – wir können dann schlichtweg nicht mehr arbeiten.“

Infos und Positionen des Handwerks zur Verkehrspolitik: http://www.hwk-stuttgart.de/artikel/verkehr-freie-fahrt-fuer-das-handwerk-der-region-67,0,1392.html

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