Maut im Ausland: Gründlich über Regeln im Reiseland informieren

. In vielen Ländern sind Benutzungsgebühren für Autobahnen, Schnellstraßen, Pässe, Tunnel und Brücken in den meisten Nachbarstaaten längst etabliert. Ob Österreich, Frankreich, die Schweiz, Italien, Tschechien oder Polen – jedes Land verfügt über ein eigenes Mautsystem: Vignetten, spezielle Mautkarten oder Mautstationen, an denen EC-Karten, manchmal aber auch nur Barzahlung gestattet ist. Die Modalitäten sowie die Höhe der Gebühren variieren von Land zu Land teils erheblich. So dürfen beispielsweise Motorradfahrer alle Straßen in Tschechien kostenlos befahren, müssen für die Schweizer Autobahnen jedoch bezahlen. Während Anhänger an Fahrzeugen die Fahrt bei den Eidgenossen nicht verteuern, kostet ein solches Gespann in Polen mehr als das Doppelte des normalen Pkw-Preises. „Autourlauber sollten sich im Vorfeld über die Regelung im Reiseland informieren“, rät Steffen Mißbach, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland. „Das können Reisende beispielsweise auf den Webseiten von Automobilclubs, oder sie wenden sich direkt an die Konsulate und Fremdenverkehrsämter.“

Hohe Strafen für Schnellfahrer
Wer die geltenden Verkehrsgesetze im Ausland missachtet, den erwarten mitunter gehörige Denkzettel. In vielen Staaten gibt es weder eine Verkehrssünderkartei noch ein Punktesystem wie in Deutschland, weshalb die Strafen teilweise erheblich höher ausfallen werden. Geschwindigkeitsübertretungen kommen Autofahrer beispielsweise in der Schweiz besonders teuer zu stehen. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h überschritten, sind mindestens 170 Euro zu zahlen. Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung wird hingegen in den Niederlanden hart geahndet und mit einem Bußgeld von 230 Euro belegt.

Andere Länder, andere Gesetze

„Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten inner-, außerorts und auf Autobahnen? Wie viele Warnwesten müssen im Auto mitgeführt werden? Was muss bei der Beförderung von Kleinkindern beachtet werden? Vor Reiseantritt gilt es über diese und viele weitere Dinge Bescheid zu wissen“, betont Mißbach. „Denn: Unwissen schützt vor Strafe nicht.“

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