Erbbaugrundstücke in Karlsruhe: Bauen ohne Grundstückskauf
. Was ist ein Erbbaugrundstück? Ein Erbbaugrundstück – auch Erbbaurechtsgrundstück oder Erbpachtgrundstück genannt – bleibt im Eigentum des Grundstückseigentümers. Der Erbbauberechtigte erhält lediglich das Recht, das Grundstück für einen langen Zeitraum zu nutzen und darauf ein Gebäude zu errichten. Dafür zahlt er einen regelmäßig fälligen Erbbauzins. Nach Ablauf des Vertrags geht das Gebäude gegen EntschädigungRead more about Erbbaugrundstücke in Karlsruhe: Bauen ohne Grundstückskauf[…]
