Dienstliche SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden
Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das entschied laut ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter (Az.: 1 Sa 39 öD/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein . Firmenkontakt und HerausgeberRead more about Dienstliche SMS muss in Freizeit nicht gelesen werden[…]