Verfahrenskosten für Halter von E-Scooter
Behindert ein falsch geparkter E-Scooter Fußgänger, verstößt dies gegen die Straßenverkehrsordnung. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten befand nach Auskunft der ARAG Experten nun, dass die Vermieterin als Halterin für die Verfahrenskosten haftet, wenn der Fahrer aufgrund ihrer knappen Angaben nicht eindeutig identifiziert werden kann (Az.: 297 OWi 812-23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung desRead more about Verfahrenskosten für Halter von E-Scooter[…]
