Klagerecht wegen Untätigkeit
Ein Asylbewerber, über dessen Antrag nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden ist, hat die Möglichkeit, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Untätigkeitsklage zu erheben. Die Klägerin im verhandelten Fall, eine afghanische Staatsangehörige, stellte im Oktober 2014 einen Asylantrag. Nachdem das BAMF sie knapp 22 Monate nicht angehört hatte, hat diese im August 2016Read more about Klagerecht wegen Untätigkeit[…]
