Schadensersatz für WhatsApp Bilder
Die Weiterleitung per WhatsApp erhaltener Nacktfotos ohne Einwilligung des Abgebildeten stellt eine untersagungsfähige und schadensersatzpflichtige Verletzung der Intimsphäre beziehungsweise des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Im verhandelten Fall hatte eine junge Frau aus dem Osnabrücker Raum Fotos von sich aufgenommen, die unter anderem ihre Brüste und ihren Genitalbereich zeigten. Sie verschickte die Fotos per WhatsApp nach eigenenRead more about Schadensersatz für WhatsApp Bilder[…]
