Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 5. Juni 2026 sieht vor, die Pflegeversicherung stärker auf Prävention und Rehabilitation auszurichten. Selbstständigkeit und Lebensqualität sollen möglichst lange erhalten und Pflegebedürftigkeit vermieden, verzögert oder verringert werden. Der Entwurf befindet sich derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
„Die Pflegeversicherung wird am wirksamsten entlastet, wenn Menschen gar nicht erst pflegebedürftig werden oder der Eintritt möglichst lange hinausgezögert wird“, erklärt VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach. „Medizinische Rehabilitation kann Selbstständigkeit erhalten, gesundheitliche Einschränkungen verringern und Menschen ein längeres eigenständiges Leben ermöglichen. Dieses Potenzial wird bislang nicht ausreichend genutzt.“
Reha-Zugang erleichtern
Aus Sicht des VPKA muss vor allem der Zugang zu medizinischen Rehabilitationsleistungen verbessert werden. Komplexe Antrags- und Prüfverfahren dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Behandlungen verspätet beginnen oder ganz unterbleiben. Der Referentenentwurf räumt selbst ein, dass die Inanspruchnahme geriatrischer Rehabilitation hinter den Erwartungen zurückbleibt und organisatorische Hürden sowie Schnittstellenprobleme geprüft werden müssen.
„Wer die Pflegeversicherung entlasten möchte, muss die Rehabilitation stärken. Dafür wiederum muss diese schnell und bedarfsgerecht zugänglich gemacht werden“, so Strobach. Er warnt vor einer einseitigen Konzentration auf die geriatrische Rehabilitation. „Auch indikationsspezifische Angebote in der Kardiologie, Orthopädie, Neurologie oder Onkologie tragen wesentlich dazu bei, Selbstständigkeit zu erhalten, körperliche und kognitive Fähigkeiten wiederherzustellen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Eine geriatrische Rehabilitation ist nicht immer die medizinisch passendste oder wirtschaftlichste Lösung. Entscheidend muss sein, welche Behandlung ein Mensch tatsächlich benötigt – nicht, in welches formale Raster er fällt.“
Pflegenachwuchs sichern
Der Handlungsdruck wächst: Nach einer Vorausberechnung des Statistischen Bundesamtes könnte die Zahl der Pflegebedürftigen allein infolge der Alterung der Bevölkerung von rund 5 Millionen im Jahr 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 steigen. Gleichzeitig dürfte der bundesweite Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften von 1,62 Millionen im Jahr 2019 auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 zunehmen. Je nach Entwicklung des Arbeitskräfteangebots könnten dann zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Diese Vorausberechnung schließt Krankenhäuser einschließlich Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ein. In den Reha-Einrichtungen arbeiteten 2023 rund 21.000 Vollkräfte im Pflegedienst.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt der VPKA die seit Jahren von zahlreichen Akteuren erhobene Forderung, Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung zuzulassen. „Wir begrüßen, dass hierzu inzwischen Modellprojekte ermöglicht werden“, sagt Strobach. „Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass noch immer eine dauerhafte und flächendeckende Regelung fehlt. Rehabilitationseinrichtungen bieten sehr gute Voraussetzungen, um ihren eigenen Pflegenachwuchs auszubilden und zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen. So ließe sich die Zahl der Pflegekräfte insgesamt erhöhen, statt den bestehenden Mangel lediglich zwischen den Versorgungsbereichen zu verschieben.“
Reform praxistauglich gestalten
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz bestehe die Chance, die Pflegeversorgung strukturell weiterzuentwickeln und stärker auf den Erhalt von Selbstständigkeit sowie die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit auszurichten, betont Strobach. „Damit die vorgesehenen Maßnahmen in der Praxis greifen, müssen die unterschiedlichen Versorgungsbereiche und ihre Einrichtungen frühzeitig in die weitere Ausgestaltung einbezogen werden. Nur so kann ein Gesetz entstehen, das bestehende Schnittstellen verbessert, bürokratische Hürden abbaut und die Versorgung von Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen nachhaltig stärkt.“
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.
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