BGH: Bei Mietschulden droht weiterhin doppelte Kündigung
Gerät ein Mieter mit mehr als zwei Monatsmieten in Rückstand, droht ihm die Kündigung – und zwar unter Umständen die fristlose und parallel dazu die ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Frist. Auch wenn die Zahlungsrückstände ausgeglichen wurden, kann der Räumungsanspruch des Vermieters aufgrund der ordentlichen Kündigung weiterhin bestehen. Diese gängige Praxis beim Zahlungsverzug des MietersRead more about BGH: Bei Mietschulden droht weiterhin doppelte Kündigung[…]
