Basiskonto muss nicht das günstigste sein
Eine Bank kann für ein sogenanntes Basiskonto, das nur die Grundleistungen des Zahlungsverkehrs abdeckten soll und Jedermann auf Antrag zusteht, ein höheres Entgelt verlangen als für ein normales Girokonto. Im entschiedenen Fall bietet die beklagte Bank ein Basiskonto, welches jedem Verbraucher, auch sonst mitunter Chancenlosen wie Obdachlosen, Asylsuchenden und Geduldeten auf Antrag zur Verfügung zuRead more about Basiskonto muss nicht das günstigste sein[…]
