In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben Projekte der Archivierung und Digitalisierung an Gedenkstätten inklusive digitaler Lernangebote;
- Vorrang haben zudem Projekte, die der Inklusion und Barrierefreiheit dienen;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat.
Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Fachbereich Gedenkstättenarbeit
Heilbronner Straße 35
(Postanschrift: Vordernbergstraße 6)
70191 Stuttgart
Telefon: 0711/164099-31, 0711/164099-56 und 0711/164099-704
E-Mail: gedenkstaettenfoerderung@lpb.bwl.de
Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Vordernbergstraße 6
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 164099-0
Telefax: +49 (711) 164099-77
http://www.lpb-bw.de
Telefon: +49 (711) 164099-0
E-Mail: presse@lpb.bwl.de
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