Reformbedarf bei der PPP-RL

München – Die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen wird durch praxisferne Personalvorgaben beeinträchtigt. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Er hat die Probleme der geltenden PPP-RL, ihre Folgen für die Versorgung und den aus Sicht der Krankenhäuser bestehenden Reformbedarf jüngst in einer Broschüre zusammengefasst. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) unterstützt ausdrücklich die Forderung seines Dachverbands sowie weiterer Klinik- und Fachverbände nach Änderung der maßgeblichen Richtlinie zur Personalbemessung. Ziel muss sein, die Versorgung zu sichern und den Fokus auf die Patientinnen und Patienten zu legen, statt auf starre Personalvorgaben.

Mit über 17 Millionen Betroffenen zählen psychische Erkrankungen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland – Tendenz steigend. Besonders häufig sind Angststörungen, Depressionen und Suchterkrankungen. Krankenhäuser übernehmen bei der Behandlung eine zentrale Rolle, insbesondere in akuten Krisen, bei schweren Verläufen und bei Suizidgefahr. Allein 2024 wurden über 850.000 Patientinnen und Patienten vollstationär behandelt, fast jede zweite Aufnahme erfolgte als Notfall. Hinzu kommen mehr als 3 Millionen ambulante Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Institutsambulanzen. Die stationäre Versorgung ist mehr als reine Behandlung: Sie stabilisiert, initiiert Therapien und ermöglicht nachhaltige Verbesserungen. Ihre personelle Ausgestaltung wird maßgeblich durch die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“, kurz PPP-RL, des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmt. Sie legt für bestimmte Berufsgruppen verbindlich fest, in welchem zeitlichen Umfang in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen Personal je Patientin und Patient vorzuhalten und nachzuweisen ist.

Fehlsteuerung durch starre Vorgaben
Die PPP-RL folgt im Kern statischen Modellen aus den 1990er-Jahren und wird aus Sicht von BDPK und VPKA der heutigen psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung nicht gerecht. „Die PPP-RL bildet die Realität moderner psychiatrischer und psychosomatischer Versorgung nicht ab. Statt sich am individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten zu orientieren, arbeitet sie mit starren Minutenwerten je Berufsgruppe. Sie setzt zudem pauschal hohe Vorgaben für die Pflege, obwohl viele Patientinnen und Patienten nicht bettlägerig sind und eher therapeutische Unterstützung als klassische Pflege benötigen. Zugleich ist die Anrechnung einzelner Berufsgruppen stark eingeschränkt.
Innovative Therapieformen, klinische Spezialisierungen und der tatsächliche therapeutische Bedarf werden nur unzureichend abgebildet“, sagt VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach. „Hinzu kommen ein extrem hoher Dokumentations- und Prüfaufwand sowie eine starre Sanktionslogik. Jede Arbeitsstunde muss im Detail nachgewiesen werden, selbst medizinisch sinnvolle Abweichungen können sanktioniert werden. Schon geringe Unterschreitungen können zu Strafzahlungen in bis zu sechs- oder siebenstelliger Höhe führen.“ Das setze die Einrichtungen massiv unter Druck und führe teils zur vorsorglichen Schließung von Betten und Stationen.
Tatsächlich rechnen laut einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts 78 Prozent der psychiatrischen Kliniken mit Sanktionen, rund 83 Prozent erwarten infolgedessen eine Verringerung der verfügbaren Therapieplätze. Verschärft wird die Lage dadurch, dass die vorgeschriebene Personalvorhaltung häufig nicht verlässlich refinanziert ist; insbesondere beim Bestandspersonal führen Verhandlungen mit den Kostenträgern oft zu Budgets, die die tatsächlichen Kosten nicht decken. „Wenn selbst medizinisch sinnvolle Abweichungen sanktioniert werden und gleichzeitig die Finanzierung nicht gesichert ist, gerät die Versorgung strukturell unter Druck“, so Strobach.

Klarer Reformbedarf
Aus Sicht von BDPK und VPKA besteht bei der PPP-RL daher ein klarer Reformbedarf. Beide Verbände fordern eine Abkehr von starren Personalvorgaben. Die gesetzliche Grundlage der Richtlinie sollte aufgehoben werden, indem § 136a Abs. 2 SGB V gestrichen wird. Zugleich müsse klargestellt werden, dass die PPP-RL mit dem Wegfall dieser Grundlage außer Kraft tritt. Solange dies politisch nicht kurzfristig gelinge, sei zumindest die Abschaffung der Sanktionen nötig, um den Druck auf die Einrichtungen zu verringern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die sanktionsfreie Umsetzungsphase bis Ende 2025 habe gezeigt, dass die Versorgung auch ohne Sanktionsandrohung verantwortungsvoll sichergestellt werden kann.“

Qualität an Ergebnissen messen
Das grundlegende Ziel, die Qualität der Krankenhausversorgung in Psychiatrie und Psychosomatik zu verbessern, sei richtig, werde mit der PPP-RL jedoch verfehlt, weil diese starre Personalvorgaben in den Mittelpunkt stelle. „Stattdessen braucht es eine – in der PPP-RL aktuell nicht vorgesehene – flächendeckende systematische Messung der Ergebnisqualität“, so Strobach. „Geeignete Instrumente existieren bereits. PROMs und PREMs etwa ermöglichen eine valide Bewertung aus Sicht der Patientinnen und Patienten. Maßgeblich sind Behandlungsergebnisse statt Minutenwerte. Nur auf dieser Basis lassen sich gezielte Anreize für Kliniken setzen, um die Versorgung kontinuierlich zu verbessern. Entscheidend ist, ob Behandlung wirkt – nicht, ob Minutenwerte erfüllt werden. Qualität muss sich an Ergebnissen messen lassen.“

Die Broschüre „PSYCHISCHE VERSORGUNG SICHERN – Fokus auf Patient:innen statt starrer Personalvorgaben“ kann jederzeit beim VPKA Bayern angefordert werden.

 

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 175 Einrichtungen mit knapp 29.000 Betten/Plätzen. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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