Geerbte Schulden – Wenn der Nachlass zur Belastung wird
Immer häufiger melden sich Hinterbliebene bei der Beratungsstelle, weil sie mit einem Erbe unwissentlich auch einen Schuldenberg übernommen haben. Ein aktueller Fall aus der Beratung zeigt die Tragweite: Herr S. hatte keine Kenntnis von den finanziellen Schwierigkeiten seiner verstorbenen Frau. Weil er das Erbe nicht aktiv ausschlug, haftet er nun für ihre gesamten Schulden und muss sich mit den Gläubigern auseinandersetzen – eine schwere zusätzliche Belastung in einer Zeit der Trauer.
Was viele nicht wissen: Wer eine Erbschaft nicht antreten möchte, muss diese aktiv ausschlagen. Die Frist ist kurz, man hat dafür nur sechs Wochen Zeit, nachdem man vom Erbfall erfahren hat. Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht (Amtsgericht) am letzten Wohnort des Verstorbenen erklärt werden.
Wer diese Frist versäumt, erbt automatisch alles – Vermögen und Schulden. Die Expertinnen der Schuldnerberatung raten daher: „Sprechen Sie offen über Finanzen. Wer weiß, dass er Schulden hinterlassen wird, kann seine Angehörigen schützen, indem er einen Hinweis zur Erbausschlagung an einem leicht zugänglichen Ort wie bei den persönlichen Unterlagen hinterlegt.“
Fehlende Krankenversicherung – Eine oft unterschätzte Gefahr
Ein weiteres, oft übersehenes Risiko sind Schulden bei der Krankenkasse. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung – und zwar für jeden, unabhängig davon, ob man arbeitet oder Sozialleistungen bezieht.
Ein typisches Beispiel: Herr M. verliert seinen Job, beantragt aber kein Arbeitslosengeld, weil er von Erspartem leben möchte. Er geht fälschlicherweise davon aus, dass er sich in dieser Zeit nicht versichern muss. Ein fataler Irrtum: Er hätte sich selbst bei seiner Krankenkasse als freiwillig Versicherter melden müssen. Die Folge sind hohe Beitragsnachforderungen, die schnell zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen können. Im schlimmsten Fall steht man ohne Versicherungsschutz da, wenn man ärztliche Hilfe braucht.
Der dringende Appell der Beratungsstelle lautet daher: „Prüfen Sie nach jeder beruflichen Veränderung oder dem Ende von Leistungsbezügen sofort Ihren Versicherungsstatus. Nehmen Sie proaktiv Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um eine lückenlose Versicherung sicherzustellen.“
Hilfe und Beratung gibt es auch hier kostenlos und vertraulich bei der Vogelsberger Schuldnerberatungsstelle. Wer unsicher ist, ob er ein Erbe annehmen sollte, oder wenn Beitragsschulden bei der Krankenkasse drohen, kann man sich im Landratsamt Unterstützung holen. Die Mitarbeiterinnen der Schuldnerberatungsstelle helfen, die Situation zu überblicken und die richtigen Schritte einzuleiten.
Das Beratungsangebot ist für alle Bürgerinnen und Bürger des Vogelsbergkreises kostenlos und streng vertraulich.
Kontakt:
Schuldner- und Insolvenzberatung des Vogelsbergkreises, Goldhelg 20, 36341 Lauterbach, Telefon 06641-977 245 oder -242 oder -2482, Fax 06641-9775242, E-Mail schuldnerberatung@vogelsbergkreis.de
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
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