Ausbildung: Ein bedeutender Lebensabschnitt beginnt

Für Auszubildende und Betriebe ist der 1. September ein typischer Startpunkt für den Beginn der Ausbildung. Für alle Beteiligten bedeutet dieser Tag eine Wegmarke auf einem neuen Lebensabschnitt, dessen Erfolg entscheidend von einer sorgfältigen Vorbereitung abhängt. Bei knapp 70.000 Ausbildungsstellen , die allein im letzten Jahr unbesetzt blieben, gilt es, sich als Arbeitgeber zu positionieren. Was also muss aus rechtlicher, organisatorischer und menschlicher Sicht beachtet werden, damit der Einstieg reibungslos gelingt? Die ARAG Experten mit einem Überblick.

Was Betriebe vor dem Ausbildungsstart klären müssen
Zunächst müssen Betriebe überprüfen, ob sie die rechtlichen Voraussetzungen gemäß Paragraf 27 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfüllen. Danach muss die Einrichtung laut ARAG Experten sicherstellen, dass die in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Weiterhin gehören die Anmeldung beim zuständigen Berufsbildungswerk oder der Kammer, bei der Berufsschule, bei der Krankenkasse und bei der Berufsgenossenschaft zu den Pflichtaufgaben. Insbesondere bei minderjährigen Azubis ist eine ärztliche Erstuntersuchung laut Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zwingend vorgeschrieben und muss rechtzeitig erfolgen.

Darüber hinaus weisen die ARAG Experten auf entscheidende praktische Vorbereitungen hin: Der Ausbildungsplatz muss eingerichtet und ausgestattet sein, einschließlich Arbeits- und Schutzkleidung, Zugangsdaten, gegebenenfalls Namensschild sowie Materialien und Werkzeuge. Nicht zu vergessen ist die Information aller Mitarbeitenden über den Ausbildungsbeginn, sodass ein unterstützendes Umfeld entsteht.

Der erste Tag im Betrieb
Der Auftakt am ersten Ausbildungstag prägt Azubis nachhaltig. Ein strukturierter Ablauf ist daher entscheidend. Eine herzliche Begrüßung, idealerweise durch die Geschäftsführung oder die Ausbildungsverantwortlichen, schafft Vertrauen. Ein Betriebsrundgang und das Vorstellen zentraler Ansprechpartner erleichtern dem Azubi den Einstieg. Die Installation eines festen Ansprechpartners oder Mentors – etwa ein anderer Azubi aus einem höheren Ausbildungsjahr – bietet zudem Sicherheit und Orientierung.

Dabei darf es laut ARAG Experten gerne menscheln: Kleine Gesten – wie z. B. ein Willkommenspaket oder gemeinsames Frühstück – machen nicht nur Freude, sondern signalisieren Wertschätzung. Zielvereinbarungen für die ersten Wochen oder die gesamte Ausbildungsdauer helfen, klare Erwartungen zu formulieren und Fortschritte nachvollziehbar zu machen.

Welche organisatorischen Pflichten auch Azubis kennen sollten
Auch Auszubildende sollten wichtige Schritte kennen und frühzeitig umsetzen. Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Bei Minderjährigen ist laut ARAG Experten zusätzlich die Unterschrift der Eltern erforderlich. Es ist sinnvoll, spätestens jetzt ein Girokonto zu eröffnen, damit die Vergütungszahlungen problemlos erfolgen können. Und Achtung: Ebenso benötigen Azubis eigene Krankenversicherungsnachweise, da sie nicht mehr über die Familienversicherung laufen.

Ausbildungsabbrüche vermeiden
Gerade Handwerksbetriebe kämpfen oft mit vorzeitigen Abbrüchen: Laut des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurden 2022 rund 155.000 duale Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Das zeigt, wie prekär der Übergang in eine Ausbildung häufig verläuft, vor allem, wenn nicht frühzeitig die passenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. Doch Probleme beginnen bereits vor dem ersten Tag, z. B. wenn nach dem Vertragsabschluss keine weiteren Maßnahmen erfolgen und Bewerber sich anderweitig orientieren. Daher raten die ARAG Experten, den Kontakt zum Wunschbewerber aufrecht zu erhalten, ein Willkommensschreiben zu senden oder auf andere Weise aktiv zu kommunizieren, um die Bindung zu stärken und Unsicherheiten des künftigen Azubis zu vermeiden.

Geld ist nicht alles, aber ohne Geld ist alles nichts
Seit Januar 2020 gilt laut BBiG eine Mindestvergütung für Auszubildende. In über dreihundert Ausbildungsberufen dürfen seither keine Löhne unter dem Mindestlohn für Auszubildende ausgezahlt werden. Dieser Mindestlohn ist laut ARAG Experten nach Ausbildungsjahren gestaffelt: Ein Azubi im zweiten Ausbildungsjahr bekommt 18 Prozent mehr als sein Kollege im ersten Jahr. Im dritten Ausbildungsjahr sind es 35 Prozent und im vierten Ausbildungsjahr sogar 40 Prozent mehr.

Eine gute Nachricht ist, dass sich die finanzielle Situation für Azubis stetig verbessert. So liegt die Mindestvergütung für die meisten Berufe im ersten Ausbildungsjahr aktuell bei 682 Euro pro Monat im Vorjahr lag sie noch bei 649 Euro.

Wenn das Gehalt nicht reicht
In Deutschland können Auszubildende bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um einen monatlichen Zuschuss für ihre Ausbildungskosten, Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten zu erhalten. Zudem können Auszubildende unter Umständen den Bildungskredit der Bundesregierung in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern oder beispielsweise des Lebenspartners gewährt. Nach Information der ARAG Experten beträgt das Kreditvolumen bis zu 7.200 Euro und die Rückzahlungsrate beträgt lediglich 120 Euro im Monat. Die Rückzahlung beginnt erst vier Jahre nach Fälligkeit der ersten Kreditrate. Es werden auch ausbildungsbedingte Praktika im Ausland gefördert. Darüber hinaus bieten auch einige Berufsverbände und Unternehmen Stipendien für Auszubildende an, die in ihrem jeweiligen Fachbereich tätig sind.

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