Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass eine Klassenfahrt trotz Mobbingvorwürfen verpflichtend bleibt. Zwar erkannte das Gericht an, dass es in der betroffenen Klasse eine Mobbing-Problematik mit Ausgrenzungen und verbalen Übergriffen gab. Dies reichte jedoch nicht aus, um die beiden betroffenen Schülerinnen von der Teilnahme an der Klassenfahrt zu befreien. Klassenfahrten seien Teil der Schulpflicht und hätten eine besondere pädagogische Bedeutung für die soziale Entwicklung der Schüler. Da die Schule Schutz- und Integrationsmaßnahmen zugesagt hatte und keine konkrete Gefährdung für die Sicherheit der beiden Schülerinnen erkennbar war, überwog das staatliche Interesse an der Teilnahme. Die Befürchtungen der Eltern wurden daher nicht als ausreichender Grund für eine Befreiung von der Schulpflicht anerkannt (Az.: 5 E 5283/26).
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