Die Reform des EU-Zollrahmens stärkt die Verantwortung von E-Commerce-Plattformen und schafft neue Möglichkeiten für Kontrollen und Sanktio nen. Für Südwesttextil sind die Beschlüsse wichtige Schritte in die richtige Richtung. Bereits 2025 hatte der Verband angesichts der stark wachsenden Zahl von Kleinstsen dungen und bestehender Wettbewerbsverzerrungen politischen Handlungsbedarf angemahnt. Seitdem wurden mehrere Forderungen aufgegriffen – entscheidend ist nun, die beschlossenen Instrumente schnell in die Praxis zu bringen.
Bearbeitungsgebühr muss tatsächlichen Aufwand berücksichtigen
Ein nächster konkreter Schritt ist die EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete, die spätestens zum 1. November 2026 eingeführt werden soll. Mit ihr sollen die stei genden Kosten für die Kontrolle und Überwachung der wachsenden Zahl an Kleinsen dungen zumindest teilweise gedeckt werden. Die konkrete Höhe legt die EU-Kommis sion noch fest. Die Bearbeitungsgebühr ist dabei vom bereits seit Juli geltenden Pau schalzoll von drei Euro je Warenkategorie zu unterscheiden. Südwesttextil fordert eine angemessene Höhe, die den tatsächlichen Verwaltungs-, Kontroll- und Überwa chungsaufwand berücksichtigt, mindestens jedoch 30 Euro. Gleichzeitig kann die Be arbeitungsgebühr nur ein Baustein sein: Für faire Wettbewerbsbedingungen braucht es eine klare Verantwortlichkeit der Plattformen, wirksame Kontrollen und ausrei chend operative Ressourcen bei Zoll und Marktüberwachung.
Neue Sanktionsmöglichkeiten stärken die Durchsetzung
Einen wichtigen Fortschritt sieht Südwesttextil deshalb auch im neuen Sanktionssys tem für E-Commerce-Betreiber, die ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkom men. Bei schwerwiegenden Verstößen sieht der neue EU-Zollrahmen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Wareneinfuhrwerts des Unternehmens im Vor jahr, den Entzug bestimmter Zollprivilegien und sogar Zugangsbeschränkungen zu Online-Plattformen vor. Damit wird eine weitere Forderung von Südwesttextil aufge griffen. Der Verband fordert seit 2025 einheitliche und wirksame Sanktionen und bei fortgesetzter Nichteinhaltung geltender Vorschriften als Ultima Ratio auch die Sper rung von Plattformen.
Umsetzung darf nicht bis 2028 warten
Den größten Handlungsbedarf sieht Südwesttextil beim Zeitplan. Die Haftung von E Commerce-Plattformen als sogenannte fiktive Einführer und damit ihre unmittelbare Verantwortung für die zollrechtlichen Pflichten soll erst ab März 2028 greifen. Auch der EU Customs Data Hub, der Zollbehörden eine gemeinsame Datengrundlage für ein effektiveres und risikobasiertes Vorgehen bieten soll, wird erst zum 1. Juli 2028 operativ tätig. Aus Sicht von Südwesttextil müssen beide Schritte deutlich beschleu nigt werden. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die EU hat die richtigen Instrumente geschaffen – jetzt muss sie beim Vollzug Tempo machen. Wenn Plattfor men erst 2028 umfassend Verantwortung übernehmen und auch die gemeinsame Datengrundlage für wirksamere Kontrollen erst dann zur Verfügung steht, bleiben entscheidende Vollzugsdefizite weitere zwei Jahre bestehen.“
Erste Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. So werden unter anderem aus Österreich und Frankreich erste messbare Erfolge des seit Juli europaweit geltenden Pau schalzolls in Höhe von drei Euro je Warengruppe gemeldet.
Die Haftung der Plattformen bei Verstößen ist entscheidend, um Verantwortlichkei ten dort zu verankern, wo der Zugang zum europäischen Markt organisiert wird. Pa rallel dazu müssen Zoll und Marktüberwachung personell, technisch und digital so ausgestattet werden, dass die neuen Instrumente tatsächlich Wirkung entfalten kön nen.
Mit der Aktualisierung des Positionspapiers zieht Südwesttextil Bilanz: Wesentliche Forderungen wurden politisch aufgegriffen, bei der Zeitschiene, der praktischen Um setzung und Durchsetzung besteht jedoch weiterhin Handlungsbedarf.
Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.
– Die Textil- und Bekleidungsindustrie ist Deutschlands zweitgrößte Konsumgüterindustrie und bei technischen Textilien Weltmarktführer.
– Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 200 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.
– Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.
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