Was seit Ende Juli gilt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, seine wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli. Die zentrale Änderung: Die bisherige Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Eigentümer haben bei der Wahl ihrer Heiztechnik damit wieder mehr Spielraum – ob Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösung oder auch Gas- und Ölheizung.
Ganz ohne Vorgaben bleibt der fossile Weg allerdings nicht. Wer seit Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss ab 2029 einen stufenweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nachweisen, die sogenannte Bio-Treppe: zunächst mindestens 10 Prozent, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Anerkannt sind unter anderem Biomethan, Bioöl und Wasserstoff. Für Eigentümer entsteht damit ein zusätzliches Kosten- und Planungsrisiko: Wie sich Verfügbarkeit und Preise dieser Brennstoffe entwickeln, lässt sich heute nur schwer vorhersagen. Hinzu kommen die CO₂-Kosten, die fossiles Heizen zusätzlich belasten.
Wahlfreiheit heißt Eigenverantwortung
Die neue Freiheit verlagert die wirtschaftliche Verantwortung stärker zum Eigentümer. Die beim Einbau günstigste Lösung ist über eine Laufzeit von 20 Jahren nicht automatisch die wirtschaftlichste. Anschaffungskosten, Förderung, Brennstoff- und Strompreise, CO₂-Kosten und die Anforderungen der Bio-Treppe greifen ineinander.
Eine Wärmepumpe kann bei passenden technischen Voraussetzungen niedrige Betriebskosten ermöglichen. Entscheidend sind unter anderem der energetische Zustand des Gebäudes, die erforderlichen Vorlauftemperaturen und die vorhandenen Heizflächen. Eine Gasheizung kann dagegen bei der Anschaffung attraktiv erscheinen, trägt aber die genannten Kosten- und Preisrisiken über ihre gesamte Nutzungsdauer.
In Essen kommt eine weitere Option hinzu, die die Rechnung zusätzlich verkompliziert: die Fernwärme. Das bestehende Netz wird schrittweise weiterentwickelt, doch ein Anschluss ist nicht überall kurzfristig verfügbar. Im März 2026 haben die Stadtwerke Essen und Iqony Fernwärme eine zusätzliche Partnerschaftsvereinbarung geschlossen, um die Wärmeinfrastruktur auf Basis der kommunalen Wärmeplanung weiterzuentwickeln. Ob und wann die eigene Straße realistisch ans Netz kommt, lässt sich daraus für den Einzelfall aber nicht ableiten. Wer heute vor einem defekten Kessel steht, braucht deshalb eine Lösung, die zur aktuellen Versorgungssituation am eigenen Standort passt.
„Die häufigste Frage in der Beratung lautet derzeit nicht mehr, was erlaubt ist, sondern was sich rechnet. Das ist eine Wirtschaftlichkeitsfrage, und die lässt sich nur am konkreten Gebäude beantworten: mit Blick auf Dämmung, Heizflächen, Verbrauch und die Versorgungssituation am Standort", sagt André Heid, Geschäftsführer der Heid Energieberatung.
Wer sich vor der Entscheidung online informiert, stößt derzeit häufig auf veraltete Angaben. Eine strukturierte Energieberatung in Essen schafft hier eine belastbare Grundlage: Sie bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes, vergleicht die infrage kommenden Heizsysteme über ihre Lebensdauer und bezieht die aktuelle Rechts- und Förderlage ein.
Der Staat zahlt bei der Entscheidungsfindung mit
Auch die Energieberatung selbst wird gefördert. Über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude bezuschusst das BAFA 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Entscheidend ist, die Förderbedingungen und die vorgeschriebene Reihenfolge von Antragstellung und Vorhabenbeginn einzuhalten. Welche Programme sich für die Förderung der Energieberatung nutzen lassen, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab.
Wer den Heizungstausch mit weiteren Maßnahmen wie einer Dämmung oder neuen Fenstern verbinden möchte, für den kann sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders lohnen. Er strukturiert die Sanierung über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren, bringt bei bestimmten Einzelmaßnahmen einen Bonus von 5 Prozentpunkten und erhöht die Grenze der förderfähigen Investitionskosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Die neue Wahlfreiheit nimmt Eigentümern die Arbeit also nicht ab, sie verlagert sie nach vorn: in die Analyse vor der Entscheidung. Energieberater der Heid Energieberatung Essen prüfen dafür Gebäude, Heiztechnik und Versorgungssituation direkt vor Ort und übernehmen auf Wunsch die Antragstellung bei BAFA oder KfW.
Über Heid Energieberatung in Essen
Die Heid Energieberatung zählt zu den führenden Fachunternehmen für Energieeffizienz in Deutschland. Mit über 220 zertifizierten Energieeffizienz-Experten auf der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unterstützt das Unternehmen jährlich zahlreiche Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber bei der energetischen Optimierung. Das Leistungsspektrum reicht von Energieaudits und Sanierungsfahrplänen über Fördermittelberatung bis hin zur energetischen Baubegleitung. Die Berater sind für Förderprogramme von BAFA und KfW zugelassen und kombinieren energetisches Fachwissen mit umfassender Gebäudekompetenz. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Essen profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Energieberatung.
Weitere Informationen: https://www.heid-energieberatung.de/Essen/
Heid Energieberatung Essen
Ahrfeldstr. 33
45136 Essen
Tel.: 0158 – 886 535 18
Heid Immobilien GmbH
Hauptstr. 21
69190 Walldorf
Telefon: 0800 909 02 82
https://www.heid-immobilienbewertung.de/
Marketing
E-Mail: fauchon@heid-immobilienbewertung.de
![]()
