Expertenliste bald nicht mehr nur für Expert/innen

Die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist maßgeblich davon abhängig, dass Verbraucher/innen gute Erfahrung mit der Energieberatung machen, dass Sie von unabhängigen wie kompetenten Fachkräften begleitet und geförderte Maßnahmen qualitätsgesichert durchgeführt werden. Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes der Deutschen Energieagentur (dena) schafft dafür – so sieht es der Gesetzgeber – die notwendigen Rahmenbedingungen. Durch die dena werden die Fortbildungsverpflichtungen formuliert und überprüft. Ab Herbst soll sich dabei aber Grundsätzliches ändern: Dann können sich nämlich auch Fachunternehmer aus dem SHK-Bereich – nach einer Fortbildung – freiwillig listen lassen. „Dieses Vorgehen sehen wir mit Blick auf eine unabhängige Qualitätssicherung in der energetischen Fachplanung und Baubegleitung eher kritisch“, erklärt Betz, Vorstand des Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN) e.V., „Und das liegt ausdrücklich nicht daran, dass wir fachliche Kompetenz von Handwerker/innen in Frage stellen.“

Hintergrund für die Öffnung der Expertenliste sei eine Richtlinie der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) für das Abwickeln von Förderanträgen. Sie ist schon seit ein paar Jahren in Kraft und sieht vor, dass Handwerker/innen aus den genannten Bereichen ohne das Hinzuziehen von unabhängigen Energieeffizienz-Expert/innen (EEE) Förderungen für Wärmeerzeuger beantragen können. Angesichts der erheblichen Steuermittel, die hier bewegt werden, ist so eine Befugnis nicht trivial. Steuermittel müssen transparent, fair und qualitätsgesichert eingesetzt werden. „Diese Prinzipien werden durch die BEG-Richtlinie untergraben. Der Fördermittelgeber hat hier das Vier-Augen-Prinzip gestrichen und damit die unabhängige Qualitätskontrolle faktisch außer Kraft gesetzt “, kritisiert Betz, „Bei vielen Projekten ist die Qualität der Heizungssanierung offensichtlich so schlecht, dass jetzt als erste Stufe eine freiwillige Eintragung in die Expertenliste erfolgen soll. Das DEN ist davon nicht überzeugt und fordert seit Jahren, dass auch beim Heizungstausch die Baubegleitung gefördert wird, genauso wie es die Richtlinie eigentlich vorsieht aber aus Kostengründen wird das nicht umgesetzt. Ein Trauerspiel.“

Unabhängigkeit gewährleistet Qualität

Eine Fortbildung für Fachunternehmer könne die entstandene Lücke nicht schließen – ganz im Gegenteil. Eine „Expertenliste light“ verstetige vielmehr das Problem. Für das Abwickeln von Förderanträgen braucht es immer qualifizierte und wirtschaftlich neutrale Energieberater/innen, betont die Ingenieurin. Es brauche Expert/innen, die das gesamte Gebäude in den Blick nehmen, Einzelmaßnahmen im Kontext denken. Eine Weiterbildung könne diese Perspektive wie auch das zweite Paar Augen nicht einfach so ersetzen. „Durch wirtschaftlich unabhängige Energieberatende ist gewähr-leistet, dass Steuermittel wirksam und nach höchsten Standards eingesetzt werden. Sie ergänzen die anspruchsvolle Arbeit der einzelnen Gewerke“, betont die Vorsitzende vom DEN. Die diskutierte BEG-Richtlinie wurde ins Leben gerufen, um Förderausgaben für nachhaltige Heizsysteme anzukurbeln und so die Wärmewende zu beschleunigen. Damals gab es nicht genügend gelistete Energieeffizienz-Expert/innen. Obwohl sich das inzwischen geändert hat, sucht die Branche Nachwuchs. Der Weg in die Energieberatung ist kompliziert, der Titel nach wie vor nicht geschützt ist. Die Regierung hatte im Entwurf Ihres Klimaschutzplans zwar mit einem rechtlich geschützten Berufsbild eine Stärkung der Energieberatung angedacht und ein ganzes Maßnahmenpaket für klimarelevante Berufe vorgesehen (wir haben berichtet), davon aber dann doch wieder Abstand genommen.

Berufsbild gewährleistet Qualität – Expertenliste reicht nicht aus

Betz dazu: „Es ist schade, dass auch im Bundesumweltministerium der Mut fehlt, den entscheidenden Akteuren der Energie- und Wärmewende eine gute Arbeitsgrundlage zu geben. Ein Berufsbild würde viel leisten.“ Es definiert Tätigkeitsfeld, Einstiegsmöglichkeiten und Honorar von Energieberatenden, zeigt jungen Menschen einen direkten Weg in den Beruf, macht sichtbar, wie wichtig Energieeffizienzexperten sind – auch abseits von dem Auf- und Ab der Förderlandschaft. Es verhindert, dass unqualifizierte Menschen den Titel nutzen und schafft so Vertrauen in wirksame Klimaschutzmaßnahmen. In diesem Kontext verweist der Fördermittelgeber gern auf die Expertenliste, versteht sie als Instrument der Qualitätssicherung. „Zu einem gewissen Maß stimmt das“, räumt Betz ein. Die dena leiste viel, könne dennoch aber kaum ein rechtlich verankertes Berufsbild ersetzen: Der Titel Energieberater/in ist auch mit ihr nicht geschützt: Jeder/r kann sich diesen aneignen – auch ohne (anerkannte) Weiterbildung. Auf Länderebene gibt es zudem eigene Sachverständigen-Definitionen, die zu Kleinstaaterei bei der Beurteilung von Wärmeschutz und Energieeffizienz im Gebäudebereich führen. Ein Berufsbild würde hier Klarheit schaffen. Es würde sicherstellen, dass nur gut ausgebildete, motivierte Menschen diesen wichtigen Beruf ausüben, dass junge Menschen ihn als Ausbildungsoption wahrnehmen.

„Wer die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorantreiben will, wer das Vertrauen von Verbraucher/innen in den Fördermittelgeber, in die Energiewende nachhaltig stärken und Steuermittel effizient wie qualitätsgesichert platziert wissen möchte, der muss Qualität und Unabhängigkeit in der Energieberatung priorisieren, der muss für ein Berufsbild sprechen“, so Betz abschließend.

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