Pro Rheintal fordert grundlegende Novellierung des Bahnlärmschutzes

In einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder kritisiert das Bürgernetzwerk Pro Rheintal die derzeitige Gesetzeslage zum Bahnlärm scharf und fordert eine umfassende Überarbeitung der bestehenden Lärmschutzverordnung. Nach Ansicht von Pro Rheintal sind sowohl die Struktur der Verordnung als auch die darin enthaltenen Algorithmen zur Ermittlung der Lärmpegel sowie die Schutzmaßnahmen für Anwohner in jeglicher Hinsicht unzureichend und nicht mehr zeitgemäß.

Kritikpunkte an der aktuellen Situation

Die Organisation verweist auf zahlreiche aktuelle Beispiele für technische Mängel im Bahnsystem, wie etwa Unpünktlichkeit, Zugausfälle und Entgleisungen in Garmisch-Partenkirchen, im Gotthardtunnel sowie am Rhein in Assmannshausen und Lahnstein. Diese Ereignisse seien symptomatisch für den Zustand von Fahrzeugen und Bahninfrastruktur, den man oft am Lärm vorbeifahrender Güterzüge erkennen könne.

Mangelnder Lärmschutz trotz steigender Belastung

Ein zentrales Problem besteht darin, dass ein überaltertes System durch veraltete gesetzliche Regelungen künstlich am Leben gehalten wird und massive Schäden anrichtet. So zum Beispiel gelten wichtige Güterverkehrsstrecken weiterhin als Bestandsstrecken, obwohl die Zahl der täglich verkehrenden Züge – auf manchen Strecken von ursprünglich 14 auf bis zu 400 – massiv gestiegen ist, ohne dass Anwohnern Ansprüche auf einen gesundheitswirksamen Lärmschutz zuerkannt wurden. Die Folge sind gesundheitliche Schäden bei den betroffenen Menschen, manche mit Todesfolge. Hinzu kommen Wertverluste bei Immobilien und erhebliche Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität. Darüber hinaus kommt es zu Belastungen durch Feinstaub und Erschütterungen, die die Lebensqualität weiter mindern und ganze Regionen und Städte unattraktiv machen.

Forderungen von Pro Rheintal und Unterstützern

Gemeinsam mit Städten und Kommunen am Rhein sowie der UNESCO-Welterbe-Kommission Oberes Mittelrheintal fordert Pro Rheintal ein innerörtliches Tempolimit von 50 km/h für den Schienenverkehr sowie eine umfassende Novellierung der bestehenden Rechtsvorschriften.

Vergleich mit anderen Verkehrsträgern

Im Gegensatz zu den Fortschritten bei der Gesetzgebung für Straßen- und Fluglärm, die für Betroffene konkrete Verbesserungen gebracht haben, blieb der Schutz vor Bahnlärm bislang wirkungslos. Die Umrüstung der Güterwagen auf Kunststoffbremssohlen wird von Pro Rheintal im Effekt als unzureichend kritisiert, da sie lediglich formal die Anforderung „leise“ erfüllt, ohne die tatsächliche Lärmbelastung wirksam zu mindern. Die Hauptursachen für den Lärm liegen laut Pro Rheintal weiterhin in technischen Mängeln an Schienen und Fahrzeugen sowie in zu hohen Geschwindigkeiten. Im Vergleich dazu wären Lkw, die mit über 100 km/h durch Innenstädte fahren, zwar ebenfalls unerträglich, aber nicht annähernd so laut wie Güterzüge – für die es bis heute keinerlei gesetzliche Limits gibt.

Forderung nach konkreten Maßnahmen und Verantwortungsübernahme

Pro Rheintal fordert daher, die Geschwindigkeit in den Wohngebieten der betroffenen Strecken sofort zu reduzieren und die Verursacher von übermäßigem Bahnlärm zu verpflichten, Fahrzeuge und Infrastruktur dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Bahn hätten die Belastung sogar noch verschärft – etwa durch den Austausch leiser Holzschwellen durch lautere Betonschwellen, was wiederum zu weiteren technischen Problemen wie Radfehlern und letztlich zu Unglücken, etwa in Garmisch-Partenkirchen, führe. Die Verantwortung für diese systemischen Fehlentwicklungen dürfe nicht auf Mitarbeiter abgewälzt werden; vielmehr müssten die tatsächlichen Entscheider und Profiteure zur Rechenschaft gezogen werden.

Gesundheitsschutz als oberstes Gebot

Dass Lärm krank macht, sei wissenschaftlich längst belegt. Umwelteinwirkungen, die geeignet sind, erhebliche Nachteile oder Gefahren für einzelne Menschen herbeizuführen, sind keine abzuwägenden Rechtsgüter, sondern im Recht auf Leben und in der Menschenwürde verankert. Der Schutz der grundlegenden Lebensvoraussetzungen – wie saubere Luft oder die notwendige Ruhe zum Schlafen – ist eine der obersten Pflichten der Gesellschaft, die ihr eigenes Überleben aus den Überlebensvoraussetzungen ihrer Bürger ableiten muss.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Pro Rheintal e. V.
Simmerner Straße 12
56154 Boppard
Telefon: +49 (6742) 801069-0
http://pro-rheintal.de

Ansprechpartner:
Frank Gross
1. Vorsitzender
Telefon: +49 (6742) 801069-0
E-Mail: info@pro-rheintal.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel