Trotz umfassender Bemühungen in den Betrieben kommt es vor, dass Ausbildungsverträge früh wieder aufgelöst werden, wenn Azubi und Handwerksbetrieb nicht gut zueinander passen. Von allen im Ausbildungsjahr 2024 in der Region aufgelösten Ausbildungsverhältnissen endeten rund 35 Prozent schon in der Probezeit- ein deutliches Zeichen dafür, wie wichtig diese Anfangsphase zur Orientierung und gegenseitigen Prüfung ist. Die vereinbarte Probezeit stellt eine Chance dar, um genau wahrzunehmen, ob der neue Auszubildende gut in das Team passt und sich der jeweilige Ausbildungsberuf als geeignet darstellt.
Wie genau die Probezeit aussieht, ist rechtlich geregelt. So muss diese zwischen einem und vier Monaten betragen. Auch durch eine bereits absolvierte Einstiegsqualifizierung, Hilfsarbeitertätigkeit oder Praktika darf sie nicht vollständig entfallen. Sollte es zu einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses kommen, muss dies schriftlich veranlasst werden. Kündigen ist während der gesamten Probezeit fristlos und ohne Angaben von Gründen zulässig.
Bei Fragen rund um die Ausbildung hilft das Team der Ausbildungs- und Nachwuchssicherungsberatung der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald unter der E-Mail: ausbildungsberatung@hwk-mannheim.de
Zahlreiche Informationen rund um das Thema Ausbildung im Handwerk finden sich auch auf der Website zur regionalen Ausbildungskampagne der Handwerkskammer Mannheim auf www.handwerk-das-isses.de
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