Ratte gesehen? Hausverbot!

Wegen angeblicher Ratten im Restaurant bezahlte eine Anwältin ihre Hotelrechnung nicht. Die Frau hatte behauptet, in zwei der hoteleigenen Restaurants Ratten gesehen zu haben und kündigte an, ein entsprechendes Foto im Internet zu veröffentlichen. Das Hotel erteilte ihr, nachdem die Dame dort dennoch wieder buchen wollte, Hausverbot für das gesamte Hotel einschließlich der Restaurants. Dagegen zog die Anwältin vor Gericht. Ihr Argument: Als Wirtschaftsanwältin sei sie darauf angewiesen, an Tagungen und Meetings in den Räumen des Hotels teilzunehmen. Nach Auskunft der ARAG Experten wies das Amtsgericht München die Klage ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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