Gesundes Arbeiten – Arbeitgeber in der Pflicht

Motivierte Mitarbeiter, geringer Krankenstand, höhere Produktivität, gutes Image – es gibt unzählige Gründe, weshalb Arbeitgeber ein Interesse daran haben sollten, in eine gesunde Arbeitsumgebung zu investieren. Und wie eine aktuelle, repräsentative Umfrage der ARAG mit YouGov zeigt, gehen bereits einige Arbeitgeber mit gutem Beispiel voran: 37 Prozent der befragten Arbeitnehmer fühlen sich insgesamt stark unterstützt, gesund zu bleiben. Einige Maßnahmen für einen gesunden Arbeitsplatz sind in Deutschland sogar vorgeschrieben. Die ARAG Experten geben einen Überblick, welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Möglichkeiten sie nutzen können, um eine gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung zu schaffen.

Das Arbeitsschutzgesetz
Wer arbeitet, muss dabei sicher sein. Daher steht an erster Stelle eines gesunden Arbeitsplatzes ein effizienter Arbeitsschutz und eine wirksame Unfallvermeidung. Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist laut ARAG Experten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es verpflichtet Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen.

Schutzmaßnahmen
Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören beispielsweise ergonomische Arbeitsplätze, eine ausreichende Beleuchtung oder emissions- und schadstoffarme Materialien. Je nach Branche müssen Arbeitgeber auch persönliche Schutzausrüstung wie z. B. Helme, Schutzbrillen, Gehörschutz oder Handschuhe bereitstellen, Lärm am Arbeitsplatz reduzieren oder den Umgang mit Gefahrstoffen sicher gestalten. Wichtig sind auch geregelte Arbeits- und Pausenzeiten sowie eine Erste-Hilfe-Ausstattung und regelmäßige Schulungen von Erst-Helfern.

Apropos Gesundheit
Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern, raten die ARAG Experten Arbeitgebern zu Vorsorgeangeboten. So können beispielsweise regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen, Blutdruckmessungen, Cholesterin- oder Blutzuckertests frühzeitig gesundheitliche Risiken erkennen und präventiv behandeln. Auch Fitness- oder Entspannungskurse, Yoga oder andere sportliche Aktivitäten können die körperliche Gesundheit der Mitarbeiter fördern. Ein Zuschuss zum Vereins-Mitgliedsbeitrag könnte Mitarbeiter motivieren, sich regelmäßig zu bewegen. Sind genügend Mitarbeiter bereit für mehr Fitness, bietet sich die Gründung von betriebseigenen Sportgruppen an. Eine andere Möglichkeit der Gesundheitsvorsorge sind Ernährungsberatungen oder gemeinsame Koch-Workshops. Das fördert nicht nur das Gemeinschaftsgefühl unter den Kollegen, sondern kann dazu beitragen, Essgewohnheiten zu ändern und sich auch bei der Arbeit gesünder zu ernähren.

Stress lass nach!
Laut Bundesgesundheitsministerium gehen rund 15 Prozent aller Fehltage auf eine kranke Psyche zurück. Dabei liegt die Krankheitsdauer nach Information der ARAG Experten mit 36 Tagen dreimal so hoch wie bei anderen Erkrankungen, die im Schnitt zwölf Tage andauern. Daher ist es um so wichtiger, auch die mentale Gesundheit seiner Mitarbeiter im Blick zu behalten. Hier könnten beispielsweise Workshops zur Stressbewältigung, psychologische Beratungsangebote oder Achtsamkeitstrainings helfen, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern.

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. ARAG Experten weisen darauf hin, dass gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet sind, BGF-Leistungen zu unterstützen. Ob z. B. gesunder Lebensstil, Unterstützung bei Ernährungsfragen, Sport-Angebote, Hilfe bei der Suchtprävention oder Stressmanagement – Unterstützung bieten Krankenkassen und Unfallversicherungsträger oder auch private Unternehmen und Dienstleister – beispielsweise Gesundheitszentren, Ernährungsberater oder Fitnessanbieter. Auch die „Initiative Neue Qualität der Arbeit “ (INQA) informiert über Möglichkeiten und Ideen für einen gesunden Arbeitsplatz.

Die betriebliche Gesundheitsförderung hat sogar steuerliche Vorteile : Maßnahmen, die die Mitarbeitergesundheit fördern, sind bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei.

Betriebliche Krankenversicherung
Viel für die Gesundheit der Mitarbeiter und das eigene Image können Arbeitgeber tun, wenn sie mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) vorsorgen. So zeigt die aktuelle ARAG Umfrage, dass etwa 50 Prozent der Arbeitnehmer bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber auf das Angebot einer bKV achten würde. Und obwohl mehr als die Hälfte der Arbeitgeber durch das Angebot einer bKV eine starke Verbesserung beispielsweise bei der Mitarbeiterzufriedenheit, der Arbeitsmotivation oder der Produktivität feststellen, ist noch viel Luft nach oben: Erst 18 Prozent der befragten Betriebe bietet eine bKV an.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/gewerbeversicherung/betriebliche-krankenversicherung/

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel