Besteuerung von Land kann Vermögensungleichheit verringern

Land anstelle von Kapital zu besteuern, könnte die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich in der Gesellschaft verringern, so eine neue Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK). Die Autoren zeigen, dass eine Verlagerung der Steuerlast von der Kapitalsteuer zu einer Landbesteuerung dazu beitragen könnte, Ungleichheit zu reduzieren, Wirtschaftswachstum fördern und Nachhaltigkeit zu stärken. Konkrete Vorteile wären unter anderem weniger Spekulation mit Immobilien sowie mehr finanzielle Mittel für den öffentlichen Nahverkehr und andere Infrastrukturinvestitionen.

„Die Meinungen über Verteilungsgerechtigkeit gehen natürlich weit auseinander. Aber wenn man der Vermögensungleichheit auch nur im Ansatz entgegenwirken will, ist die Besteuerung von Land eine sehr gute Wahl. Wenn Grund und Boden besteuert und zugleich die Unternehmenssteuern gesenkt werden, würde das Ungleichheit entgegenwirken und gleichzeitig die wirtschaftliche Effizienz und Nachhaltigkeit erhöhen“, sagt Ottmar Edenhofer, Autor und Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) sowie des Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change.

Die Forschenden haben untersucht, wie Regierungen den „Portfolio-Effekt“ nutzen können, um die Vermögensungleichheit zu verringern. Dieser von Martin Feldstein 1977 erstmals beschriebene Effekt zeigt, dass die Besteuerung von Land dazu führt, dass Unternehmen mehr investieren. Denn unter einer wertbasierten Grundsteuer lohnt sich das Spekulieren mit Immobilien weniger. Vermögende investieren dann eher in Unternehmen und die Steigerung der Unternehmensproduktivität. Die Nachfrage nach Land sinkt wiederum, was sich jedoch nur auf die Bodenpreise und nicht auf die verfügbare Menge an Land auswirkt. Folglich wächst die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit steigt. Obwohl der Besitz von Land nachweislich ein entscheidender Faktor für die Vermögensbildung ist, wird dieser in der aktuellen Forschung zur optimalen Besteuerung immer noch weitgehend ignoriert. Die neue Studie schließt diese Lücke, indem sie die für eine Umverteilung optimale Besteuerung in einem Modell untersucht, in dem Grund und Boden neben dem Kapital die zweite Anlageklasse für Investitionen darstellt.

"Menschen mit geringem Vermögen würden von einer Besteuerung von Land dreifach profitieren"

„Wir stellen zum ersten Mal die Frage, ob der Portfolioeffekt bei der Besteuerung von Land auch gut für die Verteilungsgerechtigkeit ist“, erklärt Leitautor Max Franks vom PIK. „Ein Aspekt ist, dass die wertbasierte Grundsteuer die Spekulation mit Immobilien reduziert, was den schnellen Anstieg der Immobilienpreise bremsen kann. Menschen mit wenig oder gar keinem Vermögen würden von einer Besteuerung von Land in dreifacher Hinsicht profitieren: Die Wohnkosten steigen weniger schnell und der Aufkauf von Land wird weniger attraktiv, potenziell höhere Steuereinnahmen aus der wertbasieren Grundsteuer können als Transfers an wirtschaftlich schwächere Haushalte gehen und die Investitionen in Unternehmen schaffen Arbeitsplätze und erhöhen potenziell die Löhne. “

Bei der Umsetzung einer solchen Steuer sind noch einige praktische Herausforderungen zu lösen: Insbesondere muss erforscht werden, wie die Verlierer einer wertbasierten Grundsteuer, wie zum Beispiel Hausbesitzer der Mittelschicht, wirtschaftlich am besten entlastet werden könnten. Es gibt bereits Kommunen, z. B. in Pennsylvania und Singapur, in denen der öffentliche Verkehr und andere Arten von Infrastruktur erfolgreich über die wertbasierte Grundsteuer finanziert wurden. Praxisbeispiele wie diese können den Autoren zufolge wichtige Erkenntnisse liefern, nicht nur um die Vermögensungleichheit zu verringern, sondern auch im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels. Durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs könnten beispielsweise die Kohlenstoffemissionen im Verkehrssektor reduziert werden.

Artikel: Max Franks, Ottmar Edenhofer (2023): Optimal redistributive wealth taxation when wealth is more than just capital. FinanzArchiv. [DOI: 10.1628/fa-2023-0011]

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