EU droht Klimaziele zu reißen – Anstrengungen auch im Wahlkampf hochhalten

Der Projektionsbericht 2023 der Europäischen Umweltagentur (EEA) macht deutlich, dass die europäischen Anstrengungen beim Klimaschutz nicht ausreichen werden, um das Ziel einer Netto-Emissionsminderung von 55 Prozent bis 2030 zu erreichen. „Die Ergebnisse sind alarmierend. Selbst unter Berücksichtigung zukünftiger Maßnahmen verbleibt eine Lücke von sieben Prozentpunkten für das EU-Ziel 2030“, so die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Dr. Simone Peter. „Die EU muss auch im kommenden Jahr ihre Ambitionen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus hochhalten. Der anstehende Wahlkampf zur Wahl des Europaparlaments darf das nicht konterkarieren.“

Die EEA stellt in ihrem Bericht die historischen Trends, Fortschritte und geplante Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels vor und stützt sich dabei unter anderem auf Daten der 27 Mitgliedstaaten. Die EEA geht davon aus, dass die EU bis 2030 eine Verringerung der Nettoemissionen um 43 Prozent im Vergleich zu 1990 erreichen wird. Rechnet man die derzeit geplanten zusätzlichen Maßnahmen hinzu, steigt die prognostizierte Reduzierung der Treibhausgasemissionen laut EEA auf 48 Prozent. „Die Ergebnisse machen deutlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den Klimaschutz noch entschlossener voranbringen und ihre Energie- und Klimapläne (NECP) dringend anpassen müssen. Auch Deutschland hat hier noch Hausaufgaben zu machen“, so Peter.

Europa müsse schnellstmöglich seinen Emissionsausstoß senken. „Die EU-weiten Subventionen für fossile Energien lagen 2022 erstmals seit sieben Jahren wieder höher als die Zahlungen zur Förderung Erneuerbarer Energien. Dieser Trend muss umgekehrt werden. Die Beendigung aller Subventionen für fossile Brennstoffe und die Entwicklung einer klaren Defossilisierungsstrategie sind überfällig.“ Eine stetig sinkende Obergrenze für die Nutzung fossiler Energien sei eine denkbare Lösung.

„Weiterhin muss die EU darauf drängen, dass in allen Mitgliedstaaten die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) schnellstmöglich umgesetzt wird. Die Richtlinie beinhaltet viele wichtige Maßnahmen zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus“, so Peter. Die informelle Gruppe der Friends of Renewables, bestehend aus elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, hätten dies bereits angekündigt. Nun müssten Taten folgen. Auch alle anderen Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung verpflichtet.

Die Stärkung des europäischen Industrie- und Produktionsstandorts von Netto-Null-Technologien sei ebenfalls ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität und zu mehr Unabhängigkeit von Energieimporten. „Der aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Net Zero Industry Act (NZIA) bietet eine gute Grundlage. Es kommt jetzt auf die Ausgestaltung an. Nur mit der richtigen Balance aus Resilienz- und Nachhaltigkeitskriterien und dem schnellen Hochlauf der Erneuerbaren-Produktionskapazität wird der NZIA zu einem Erfolg“, so Peter abschließend.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
EUREF-Campus 16
10829 Berlin
Telefon: +49 (30) 275817-00
Telefax: +49 (30) 275817020
http://www.bee-ev.de

Ansprechpartner:
Adrian Röhrig
Telefon: +49 (30) 2758170-16
E-Mail: presse@bee-ev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel