Unternehmensübergabe: Geleistete Anzahlungen zählen bei der Erbschaftsteuer nicht in jedem Fall zum Verwaltungsvermögen
Geleistete Anzahlungen sind dann keine Finanzmittel, wenn damit kein Verwaltungsvermögen angeschafft wurde. Das entschied der Bundesfinanzhof am 1. Februar 2023. Für Unternehmensübergaben ist das ein positives Urteil. Die Details dazu kennt Andrea Pissarczyk, Steuerberaterin bei Ecovis in Berlin. Der verhandelte Fall In dem vor dem Bundesfinanzhof (BFH) verhandelten Fall (II R 36/20) hatte ein SteuerpflichtigerRead more about Unternehmensübergabe: Geleistete Anzahlungen zählen bei der Erbschaftsteuer nicht in jedem Fall zum Verwaltungsvermögen[…]
