„Kommt diese Reform wie vorgeschlagen, dann wird die Profession Pflege auf den harten Boden der Tatsachen zurückgeworfen. Sie wäre nicht gewollt. Sie würde ausgebremst. Denn wieder einmal soll ein entscheidender Punkt zu einer Reform vorwiegend aus ärztlicher Sicht gedacht und geformt werden. Das ist grundlegend falsch und widerspricht der Realität des 21. Jahrhunderts. So kann ein gutes Gesundheits- und Pflegesystem nicht funktionieren.
Eine ohne den wirklichen Einbezug der Pflegefachpersonen umgesetzte Krankenhausreform, ohne Handlungsautonomie für sie und ohne eine kompetenzorientierte Abstimmung aller Gesundheitsfachberufe untereinander, ist bereits bei ihrem Inkrafttreten reformbedürftig, zum Scheitern verurteilt.
Wie lange will man noch im alten System herumdoktern, anstatt an der Zukunft zu bauen? Das im letzten Jahr vorgelegte Krankenhauskonzept der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung war zukunftsorientiert. Das jetzige Eckpunktpapier mit seiner zementierten Beschneidung des pflegefachlichen Know-hows bis hin zu reinen Befehlsempfänger*innen anderer Gesundheitsfachberufe muss stringent überarbeitet werden.
Dass ein Level 1i-Krankenhaus unter ständiger ärztlicher Leitung stehen soll, ist ein altes, traditionsbewusstes Hierarchiedenken. Das passt nicht zum modernen Verständnis und der Realität der zukunfts- und kompetenzorientierten Pflege der heutigen Zeit. Schnellstmöglich benötigt wird eine heilkundliche Übertragung an Pflegefachpersonen, wie dies der Koalitionsvertrag vorsieht.
Die Pflege- und Gesundheitsversorgung muss sektorenübergreifend gestaltet werden. Es ist absolut notwendig, dass die Krankenhausreform diesen Aspekt zur nachhaltigen Sicherung der Versorgungsqualität auf allen Versorgungsebenen aufgreift und umsetzt.
Die Einbahnschiene „Arzt zu Profession Pflege“ muss in ein gemeinsames Miteinander „Arzt und Profession Pflege“ geändert werden. Haben die Ärzte es wirklich nötig, dass in den Eckpunkten ausdrücklich betont werden muss, dass „keinerlei fachliche Weisungsbefugnis gegenüber dem ärztlichen Personal besteht“? Eine selbstverantwortliche Profession Pflege hat enorme Bedeutung für die Versorgungs- und Patientensicherheit.
Für das gesamte Eckpunktepapier muss eine Frage im Vordergrund stehen: Was sichert die pflegerische- und gesundheitliche Versorgung? Das ist die entscheidende Frage, die bei der notwendigen Überarbeitung der Eckpunkte ehrlich beantwortet werden muss.
Der Deutsche Pflegerat trägt die vorliegenden Eckpunkte an den für die Profession Pflege entscheidenden Punkten nicht mit.“
Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
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Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
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