Die Einführung einer Bargeldobergrenze in der EU hat keine Auswirkungen für Goldkäufer

Eigentlich hatte die EU-Kommission den Vorschlag gemacht, im Rahmen einer Reform der EU-Gesetze die Obergrenze für Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro festzulegen.

Dieser Obergrenze hatten auch bereits alle EU-Staaten zugestimmt.

Nun ist laut Berichten der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ der zuständige Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments aber sogar für 7.000 Euro als neue Bargeldobergrenze.

18 von den insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten haben bereits Obergrenzen eingeführt. Griechenland erlaubt dabei lediglich Zahlungen bis 500 Euro in bar. Die höchste bereits eingeführte Obergrenze hat dagegen Kroatien mit 15.000 Euro.

Deutschland ist ein „Bargeld-Land“

Deutschland ist eines der 9 Länder, die noch gar keine Bargeldobergrenze festgelegt hat. Hierzulande gibt es bereits Widerstand gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Obergrenze von 10.000 Euro. Die Deutschen lieben ihr Bargeld.

Auch innerhalb der Ampel-Koalition wurde keine Einigkeit über eine Obergrenze für Bargeldtransaktionen erzielt, sodass Deutschland sich bei der EU-Abstimmung letztlich enthalten musste.

Während die Innenministerin Nancy Faeser von der SPD dafür stimmen wollte, äußerte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP strikt gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze. „Bargeld sei auch ein Ausdruck von Privatsphäre und Datenschutz“, kritisierte er im Dezember 2022.

Das macht eine Einigung auch bei der nun neu abzustimmenden Obergrenze von nur 7.000 Euro sehr unwahrscheinlich.

Der Kampf gegen Geldwäsche und Korruption

Die Einführung einer einheitlichen Bargeld-Obergrenze in der EU wird damit begründet, dass Korruption und Geldwäsche in der Regel mit Bargeld am leichtesten durchgeführt werden können. Auch bei der Abschaffung des 500-Euro-Scheins im Jahr 2019 wurde die Bekämpfung von Geldwäsche als Begründung genannt.

Laut der Deutschen Bundesbank ist ein Zusammenhang zwischen Bargeld und Geldwäsche allerdings heutzutage noch nicht erwiesen.

"Es ist absolut erforderlich, den Kampf gegen Geldwäsche zu intensivieren", sagte Beermann der Deutschen Presse-Agentur. "Es ist aber fraglich, ob eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro das geeignete Mittel ist, oder ob man damit nicht vor allem auch den ehrlichen Bürger trifft."

„Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“ so Johannes Beermann, Vorstandsmitglied der Bundesbank.

Quelle: https://finanzbusiness.de/nachrichten/banken/article13054238.ece

Keine Änderungen für Goldkäufer

Für Goldkäufer hat eine Bargeldobergrenze von 7.000 Euro jedoch genauso wenig Auswirkungen wie eine Obergrenze von 10.000 Euro.

Barzahlungen sind schon lange nicht mehr das übliche Zahlungsmittel in der Edelmetallbranche und seit einigen Jahren gibt es für anonyme Goldkäufe bereits eine Obergrenze von 1.999,99 Euro.

Kunden der Auvesta haben von einer Bargeldobergrenze auch in der Höhe von 7.000 Euro somit keine neuerlichen Auswirkungen zu befürchten. Kunden können weiterhin wie gewohnt, Gold und Silber kaufen und ansparen.

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Seit 2009 ist die Auvesta Edelmetalle AG auf den An- und Verkauf und die Lagerung von physischem Gold, Silber, Platin und Palladium spezialisiert. Auvesta ist ein international operierendes Unternehmen und einer der führenden Anbieter von Edelmetallen, als Barren und Münzen.

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