KNAPPSCHAFT unterstützt Schwangere mit Extras

.
Viele Schwangere nutzen bei familiärer Vorbelastung oder nach ärztlichem Rat zusätzliche Tests

Das Schwangerschaftspaket der KNAPPSCHAFT bietet Extras, die über die gesetzlich geregelten medizinischen Vorsorgeleistungen hinaus gehen: Die Krankenkasse unterstützt Schwangere mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 200 Euro. Der Zuschuss gilt zum Beispiel für die Hebammen-Rufbereitschaft, die Online-Beratung durch eine zugelassene Hebamme und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

„In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Schwangere, die unser Schwangerschaftspaket nutzen, insbesondere die Übernahme von Tests auf Infektionen, die dem Ungeborenen schaden können, in Anspruch nehmen. So setzten 84 Prozent dieser Frauen im Jahr 2022 auf das Schwangerschaftspaket, um Tests auf Windpocken, Ringelröteln und Co – bei familiärer Vorbelastung oder auf ärztliche Empfehlung – durchführen zu lassen. Auch die Rufbereitschaft von Hebammen wird gern genutzt“, erklärt Bettina am Orde, Geschäftsführerin der KNAPPSCHAFT. Als besondere Leistung übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Folsäure (Vitamin B9), Jod oder Eisen, die die Ärztin oder der Arzt auf einem Privatrezept verordnet – auch diesen Service nutzten im Jahr 2022 rund zwölf Prozent der Nutzerinnen des Schwangerschaftspakets.

Kostenübernahme individueller Gesundheitsleistungen (IgeL): Das Ungeborene schützen

Üblicherweise zahlen gesetzlich Versicherte Individuelle Gesundheitsleistungen (IgeL) aus der eigenen Tasche. Bei einer Schwangerschaft kommt die KNAPPSCHAFT für einige dieser Leistungen auf. Ziel ist es, eine Gefährdung des Kindes im Mutterleib zu erkennen und zu verhindern. So übernimmt die KNAPPSCHAFT Tests auf Zytomegalie (Herpesvirus), Varizellen (Windpocken), Parvovirus-B19 (Ringelröteln), B-Streptokokken sowie Toxoplasmose – wenn bei der Schwangeren ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Eine Erstinfektion mit Zytomegalie, Varizellen, Parvovirus-B19 oder Toxoplasmose während der Schwangerschaft kann zu Schäden beim ungeborenen Kind führen. Zytomegalie zum Beispiel ist eine Infektionskrankheit, die durch das Cytomegalie-Virus (CMV, gehört zu den humanen Herpesviren) verursacht wird. „Etwas mehr als die Hälfte aller Frauen im gebärfähigen Alter hatte noch keine Erstinfektion mit dem Virus. Normalerweise ungefährlich, kann eine Erstinfektion in der Schwangerschaft beim Ungeborenen zu einer Reihe von Krankheitszeichen und Fehlbildungen oder auch zu einer Fehlgeburt führen. Oft stecken sich Schwangere an, die bereits ein Kind haben – zum Beispiel, indem sie vom Löffel ihres Kindes probieren“, erklärt Ayten Yavuz, Oberärztin in der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Knappschaftskrankenhaus Dortmund.

Bei Schwangeren verläuft die Infektion mit dem Cytomegalie-Virus häufig ohne erkennbare Symptome. Das Risiko für die Übertragung des Virus von der Mutter auf das Ungeborene ist bei einer CMV-Erstinfektion im ersten Drittel der Schwangerschaft geringer (etwa 35 Prozent) als im letzten Drittel (ca. 60-70 Prozent). Steckt sich das Ungeborene an, ist allerdings das Risiko für kindliche Schädigungen in den ersten drei Monaten am höchsten. CMV bleibt – wie alle Herpesviren – nach einer Infektion lebenslang im Körper und kann später wieder aktiv werden.

Liegt eine ärztliche Empfehlung vor, übernimmt die KNAPPSCHAFT die Kosten für einen B-Streptokokken-Test. „Jede dritte bis vierte Schwangere hat B-Streptokokken im Scheiden- oder Darmbereich. Gefährlich sind sie nur, wenn sie kurz vor der Geburt auftreten, da sich das Kind während des Geburtsvorgangs infizieren kann. Das kann beim Neugeborenen zu einer Blutvergiftung oder einer Lungen- oder Gehirnhautentzündung führen“, so Ayten Yavuz.

Hebammen-Rufbereitschaft
Möchte eine Schwangere von einer Beleghebamme betreut werden, beteiligt sich die KNAPPSCHAFT an den Kosten für die Rufbereitschaft der Hebamme. Die Hebamme ist im Zeitraum unmittelbar vor dem Entbindungstermin für maximal sechs Wochen für die werdende Mutter in Rufbereitschaft. Diese umfasst eine 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zur mehrstündigen Geburtshilfe. Voraussetzung ist, dass die Hebamme in der Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbandes gelistet ist.

Kinderheldin – Online-Beratung durch eine zugelassene Hebamme
Ist die Hebamme oder eine Ärztin oder ein Arzt nicht erreichbar, wenn eine schwangere Frau oder eine Frau kurz nach der Entbindung ein dringendes Anliegen hat, kann sie sich an einen Kooperationspartner der KNAPPSCHAFT wenden, an die Kinderheldin GmbH. „Unser Kooperationspartner bietet für solche Fälle eine Beratung durch Hebammen an – entweder per Chat oder per Telefon. Insbesondere am Wochenende oder abends nutzen Versicherte diesen Service häufig“, sagt Bettina am Orde. Die Versicherten der KNAPPSCHAFT, die schwanger sind oder vor kurzer Zeit entbunden haben (bis zu zwölf Wochen nach der Geburt), können täglich von 07:00 bis 22:00 Uhr die Hebammen erreichen. Kinderheldin beantworten alle Fragen zur Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und dem ersten Lebensjahr des Kindes.

Über Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die KNAPPSCHAFT zählt mit über 1,4 Millionen Versicherten zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Sie kombiniert den Schutz der Kranken- und Pflegeversicherung mit einer ganzheitlichen Versorgung: In ihrem medizinischen Kompetenznetz arbeiten Ärztinnen und Ärzte, Kliniken, Pflegekräfte, Gesundheits- und Versicherungsfachleute Hand in Hand. Mit individuellem Service auf hohem Leistungsniveau begleitet die Knappschaft ihre Versicherten so durch alle Lebensbereiche. Weitere Informationen unter www.knappschaft.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28
44781 Bochum
Telefon: +49 (234) 304-0
Telefax: +49 (234) 304-66050
http://www.kbs.de

Ansprechpartner:
Dr. Christiane Krüger
Pressesprecherin
Telefon: +49 (234) 304-85200
Fax: +49 (234) 304-82060
E-Mail: christiane.krueger@kbs.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel